Offenbach RHEINPFALZ Plus Artikel Nach Sterbefall im Seniorenheim: Neffe fordert von Betreiber Geld zurück

In Offenbach befindet sich eines von zwei Pflegeheimen in der Südpfalz, die von der Römergarten Residenzen GmbH betrieben werden
In Offenbach befindet sich eines von zwei Pflegeheimen in der Südpfalz, die von der Römergarten Residenzen GmbH betrieben werden.

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Nach dem Tod seiner Tante im Offenbacher Seniorenheim liegt ein Neffe mit den Betreibern im Clinch. Es geht um offene Rechnungen. Er fürchtet, das Vorgehen des Unternehmens hat System.

Es gehe ihm nichts um Geld, betont Thomas Habermehl. Er fühle sich hingehalten und vermisse Transparenz von der Römergarten Residenzen GmbH, weshalb er nicht locker lassen will. Sein Anliegen hat zwar etwas mit dem Haus Carolin in Offenbach zu tun, in dem seine Tante zwei Jahre lang lebte. Seine Kritik richtet sich allerdings ausschließlich gegen das Unternehmen mit Sitz in Ludwigshafen, das mehr als 20 Einrichtungen in vier Bundesländern betreibt. Mit den Verantwortlichen schlägt sich Thomas Habermehl seit mehr als einem halben Jahr wegen ausstehender Zahlungen herum.

Seine Angehörige, Jahrgang 1933, starb im August vergangenen Jahres. Sie war ledig. Aufgrund der räumlichen Nähe kümmerte sich ihr Neffe Thomas Habermehl um sie und ihre Belange. Als es für die Seniorin in ein Altenheim gehen sollte, fiel die Wahl auf das in Offenbach. „Es machte einen sympathischen Eindruck“, erzählt Thomas Habermehl. Mit der Entscheidung sei er zufrieden gewesen. Die Betreuung sei nämlich einwandfrei gewesen. Und auch nach dem Tod seiner Tante habe sich das Personal viel Mühe gegeben, damit er das bekomme, was er geltend machen möchte.

Welche Summe der Neffe zurückfordert

Es geht um die Rente seiner Tante, konkret um 1100 Euro, die monatlich auf das Konto des Seniorenheims überwiesen wurden. Die Differenz für den Platz im Pflegeheim beglich das Sozialamt. Da die Frau am 4. August 2023 verstarb, sei ein Großteil ihres Eigenanteils für den restlichen Monat nicht mehr benötigt worden, betont Habermehl. Die Verbraucherzentrale gibt ihm recht: Ein Heimvertrag und damit die Zahlungspflicht ende bis auf wenige Ausnahmen mit dem Tod des Bewohners. Im vorliegenden Fall könnte es also zu einer Überzahlung gekommen sein.

Thomas Habermehl kommt auf einen Betrag in Höhe von 970 Euro, die er zurückerstattet haben möchte. Mehrfach habe er versucht, jemanden in der Zentrale zu erreichen, um seine Ansprüche gelten zu machen, sowohl schriftlich als auch telefonisch – vergeblich. Seit November, als sich der Edesheimer des Thema annahm, habe ihn nur das Personal in Offenbach auf dem Laufenden gehalten.

Die Sache mit dem Erbschein

Was Thomas Habermehl stutzig machte: Es standen immer andere Beträge im Raum, die mal zu viel, mal zu wenig an die Einrichtung bezahlt worden sein sollen. Dazu habe er Dokumente vorliegen. Ihm kommt das merkwürdig vor. Und als er dann noch hörte, dass er nicht der einzige sein soll, der sich wegen des Finanziellen mit der GmbH herumschlägt, reichte es ihm: „Den Umstand empfindet man als Angehöriger als entwürdigend, pietätlos und als vollkommen unprofessionelles sowie verwerfliches Geschäftsgebaren.“ Er wittert hinter dem Geschehen ein Geschäftsmodell, wandte sich daher an die RHEINPFALZ.

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