Rheinpfalz Tankstellen an A 61: Autohof fordert Hinweisschild

Koblenz. Müssen Schilder an Autobahnen auf Autohöfe mit Tankstelle hinweisen, die ganz in der Nähe der Strecke liegen? Darüber streiten der Landesbetrieb Mobilität (Koblenz) und ein Betrieb, der an der A 61 neben der Anschlussstelle Rheinböllen einen solchen Autohof betreibt. Direkt an der Autobahn liegen in diesem Bereich zwei Rastanlagen: An der Ausfahrt zur Rastanlage „Hunsrück“ nennt ein Schild als nächste Tankmöglichkeit die 40 Kilometer entfernte Anlage „Mosel Ost“ – und nicht den nur zehn Kilometer entfernten Autohof bei Rheinböllen. Ein Klage des Autohof-Betreibers wegen der verweigerten Beschilderung wies das Verwaltungsgericht Koblenz ab. Nach den Richtlinien sei nur auf die nächste Tankmöglichkeit „an der Autobahn“ hinzuweisen. Am Dienstag wird der Fall in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht verhandelt. Einwurf |ros

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