Rheinpfalz Von Boni und Tantiemen

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MAINZ. Zahlt das Land den Geschäftsführern von Gesellschaften, an denen es beteiligt ist, neben den Gehältern noch üppige Zuschläge? Sind diese angemessen und transparent? Darüber wird seit zwei Wochen trefflich gestritten. Auslöser waren Meldungen, wonach der Geschäftsführer des mehrheitlich landeseigenen und defizitären Flughafens Hahn, Markus Bunk, sowie weitere Mitarbeiter mit übertariflicher Bezahlung zu ihren festen Gehältern auch noch „Boni“ bekämen. Fragen und Antworten in dieser Debatte:

Was verdienen Geschäftsführer der landeseigenen Gesellschaften?

Größter Brocken ihres Einkommens ist das sogenannte Grundgehalt. Markus Bunk hat im Jahr 2015 mehr als 177.000 Euro verdient. Wie aus einer Auflistung des Finanzministeriums für die RHEINPFALZ hervorgeht, hat zum Beispiel der Chef der Hafenbetriebe Ludwigshafen mehr als 157.000 Euro Grundgehalt bekommen. Die drei Chefs der Investitions- und Strukturbank des Landes bekamen zwischen 113.000 Euro und knapp 186.000 Euro. Spitzenverdiener sind drei von vier Chefs der Universitätsmedizin Mainz mit 300.000 beziehungsweise 200.000 Euro Jahreseinkommen. Sie tragen allerdings auch Verantwortung für mehr als 7000 Beschäftigte. Das Finanzministerium betont: Die Geschäftsführer-Vergütungen im Vergleich zu Bund und anderen Ländern bewegten sich im „angemessenen Rahmen“. Dem hat bisher niemand widersprochen. Was bekommen die Geschäftsführer zusätzlich? Zum einen gibt es neben dem Grundgehalt Tantiemen. Das Land betont: Es handele sich dabei nicht um Boni, die auf das vereinbarte Salär draufgepackt werden, sondern um in den Arbeitsverträgen fest vereinbarte Teile des Jahreseinkommens – mit einem Unterschied: die Höhe der tatsächlich ausgezahlten Tantiemen hängt davon ab, wie viele der zwischen Land und Geschäftsführungen vereinbarten Unternehmensziele tatsächlich erreicht worden sind, also von der Leistung der Chefs. Bunk hat für 2015 rund 35.800 Euro Tantiemen erhalten, der Chef der Hafenbetriebe Ludwigshafen 40.000 Euro, die Geschäftsführer der Universitätsmedizin Mainz bis zu 45.000 Euro pro Kopf. Das Land argumentiert: Tantiemen seien Leistungsanreize. Bundesweit würden mehr als die Hälfte aller Bosse öffentlicher Unternehmen so bezahlt. Alternative seien allein höhere Grundgehälter. Auch von der Opposition und vom Steuerzahlerbund wird das im Grundsatz so gesehen. Was verrät das Land nicht und was wird kritisiert? Das Land verschweigt, wie viel Tantiemen seine Geschäftsführer laut jeweiligem Vertrag maximal bekommen könnten und was die vereinbarten Ziele sind. Eine Begründung dafür: Alle Ziele des Managements öffentlich zu machen, könnte im Wettbewerb schaden. Es bleibt also für die Öffentlichkeit unklar, was die Manager leisten sollten und was davon sie geleistet haben. Genau daran entzündet sich die Hauptkritik der Oppositionsparteien CDU und AfD. Auch vom Steuerzahlerbund wird die Frage gestellt, ob in Unternehmen wie dem Hahn und den Staatsbädern, die zum Überleben jedes Jahr Steuergeld benötigen, Leistungszulagen überhaupt vertretbar seien. Etwas anderes sei dies bei den erfolgreichen Landestöchtern. Die Gegenposition: Es gibt Fälle, in denen die Verkleinerung des Verlustes eine große Leistung sein kann. Wie profitieren die Geschäftsführer noch? Zu Grundgehalt und Tantiemen kommen in der Regel noch Leistungen des Unternehmens für die betriebliche Altersvorsorge und Kosten eines Dienstfahrzeugs. Im Beispiel des Hahn-Geschäftsführers waren dies 2015 rund 33.000 Euro beziehungsweise 10.000 Euro. Unterm Strich summierten sich Bunks Vergütungen damit auf über 256.400 Euro. Öffentlich sind diese Zahlen für alle Gesellschaften des Landes. Sie sind in den jeweiligen Jahresabschlüssen nachzulesen, die regelmäßig im Bundesanzeiger oder im rheinland-pfälzischen Staatsanzeiger abgedruckt werden. Wie geht es weiter? Die CDU hat eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt. Sie will unter anderem wissen, welche Zielvereinbarungen mit den Managern in der Vergangenheit getroffen waren. Die SPD-Fraktion hat angekündigt, das Thema „leistungsabhängiges Vergütungssystem der Landesgesellschaften“ im Haushaltsausschuss des Landtags zu diskutieren.

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