Kreis Kaiserslautern Hilfsmannschaften nach Panne aus Katastrophengebiet zurückgeschickt

90 Einsatzkräfte waren am Donnerstagnachmittag ins Katastrophengebiet geeilt. In der Nacht kamen sie schon wieder zurück.
90 Einsatzkräfte aus dem Kreis Kaiserslautern waren ins Katastrophengebiet geeilt. In der Nacht kamen sie schon wieder zurück.

(aktualisiert 11:40 Uhr) Die Hilfsmannschaften aus dem Landkreis Kaiserslautern, die am Donnerstag ins Katastrophengebiet nach Bitburg geeilt waren, sind in der Nacht unverrichteter Dinge zurückgekehrt, weil sie vor Ort keinen Einsatzbefehl erhalten haben. Das hat Landrat Ralf Leßmeister am Vormittag auf RHEINPFALZ-Anfrage bestätigt. „Es gab offenbar ein Missverständnis“, hat der CDU-Politiker im Gespräch mit dem Kreisbeigeordneten von Bitburg-Prüm, Rudolf Rinnen (FWG), erfahren: Die 90 Wehrleute aus dem Landkreis, die mit 20 Fahrzeugen vor Ort waren, hätten im Bereitstellungsraum des Flugplatzes Bitburg auf Anweisungen gewartet – gemeinsam mit der Berufsfeuerwehr aus Kaiserslautern. Als kein Marschbefehl gekommen sei, habe sich die ebenfalls ausgerückte Berufsfeuerwehr aus Kaiserslautern auf den Heimweg gemacht.

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„In der Einsatzzentrale hat man aber offenbar nicht zwischen Stadt und Kreis differenziert und gemeint, dass alle Lauterer heimgefahren seien. Unsere Leute aus dem Kreis, die noch da waren, wurden vergessen“, erklärt Leßmeister, wie es zu der Panne gekommen sei. Der Kreisbeigeordnete Rinnen habe sich für den Fehler ausdrücklich entschuldigt und angekündigt, dass es dazu noch am Freitag eine offizielle Erklärung geben werde. „Einige Feuerwehrleute sind sauer, aber in einer Flutkatastrophe solchen Ausmaßes passieren halt auch mal Fehler“, zeigt Leßmeister Verständnis und wirbt auch bei den Einsätzkräften darum. Nach Rücksprache mit Kreisfeuerwehrinspekteur Michael Herfurth und den Wehrleitern der sechs Verbandsgemeinden sei klar, „dass der Landkreis Kaiserslautern, sollte er gerufen werden, Bitburg-Prüm seine Unterstützung auch künftig nicht vorenthalten wird“, betonte der Landrat.

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