Hatzenbühl RHEINPFALZ Plus Artikel Anwohner wollen ihre Ruhe: Auf dem Sportplatz ab sofort Trainingsverbot an Sonntagen

Der Kunstrasen liegt nahe bei den Wohnhäusern. Die Lärmschutzverordnung für Sportanlagen regelt zwar Richtwerte und Höchstlautst
Der Kunstrasen liegt nahe bei den Wohnhäusern. Die Lärmschutzverordnung für Sportanlagen regelt zwar Richtwerte und Höchstlautstärken, macht zu Trainingsbetrieb an Sonntagen aber keine expliziten Vorgaben.

Auf dem Hatzenbühler Sportplatz darf sonntagvormittags nicht mehr trainiert werden. Anwohner haben sich über Lärm beschwert. Der Verein ist einsichtig.

„Wann sollen die Anwohner zur Ruhe kommen, wenn nicht an den Sonn- und Feiertagen“, fragt ein Nachbar des Sportgeländes, der mehrere Beschwerden gesammelt und diese dem Bürgermeister

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