Wörth Zöliakie: Warten einer Schülern auf ein Diätgericht in der Mensa

Bei Glutenunverträglichkeit müssen es schon spezielle Nudeln sein, die beim Schulessen ausgegeben werden.
Bei Glutenunverträglichkeit müssen es schon spezielle Nudeln sein, die beim Schulessen ausgegeben werden.

Darf eine 13-jährige Schülerin an der Wörther Carl-Benz-Gesamtschule am Schulmittagessen teilnehmen? Fast ein Jahr zieht sich die Frage zwischen der Mutter und der Schulverwaltung des Landkreises hin. Bis jetzt bekommt das Mädchen kein Schulessen. Das könnte sich aber schnell ändern.

Der Reihe nach: Ihre Tochter leide an der Autoimmunerkrankung Zöliakie, schildert Mutter Manuela Wagner. Deshalb darf das Mädchen keine Lebensmittel mit Gluten essen, also zum Beispiel keine Nudeln oder keine Pizza, auch kein übliches Brot oder Brötchen. An sich wäre das für den Caterer Sauder aus Bruchsal kein Problem, der die Mittagsverpflegung in die Schule liefert. Dann würde das Mädchen eben glutenfreie Speisen bekommen, die zu den üblichen Sonderessen zählen.

Grundsätzlich sei allen Seiten daran gelegen, dass jede Schülerin und jeder Schüler an der Mittagsverpflegung teilnehmen kann, teilt Astrid Seefeldt, Pressesprecherin des Landkreises Germersheim, dazu auf Anfrage der RHEINPFALZ in der vergangenen Woche mit. Soweit möglich, stelle sich der Caterer auch darauf ein.

Viele von Zöliakie betroffen

Immerhin betrifft die Autoimmunerkrankung eine Vielzahl der Deutschen. Jeder 100. Mensch sei an Zöliakie erkrankt, schätzt die Regionalgruppe Rhein-Neckar der Deutschen Zöliakie-Gesellschaft. In ihrem Einzugsgebiet bis nach Germersheim und Landau gehören ihr 860 Mitglieder an. Neben regelmäßigen Treffen werden auch Back- und Kochkurse angeboten. Die Deutsche Zöliakie-Gesellschaft selbst besteht 2024 bereits seit 50 Jahren. Ganz besonders wird auf die Krankheit am Welt-Zöliakie-Tag am 16. Mai aufmerksam gemacht.

Zurück zur Schulabteilung des Kreises: Dort war im Laufe des vergangenen Jahres neben Zöliakie ein ganz anderer Risikofaktor aufgefallen: In einem Attest von 2016 wurde dem Mädchen nicht nur Zöliakie bescheinigt, sondern auch eine Fructose Intoleranz. Fructose steckt zum Beispiel in Obst und damit auch in Obstkompott. Oder sie ist in Trockenfrüchten enthalten. Hier sind sich Schulabteilung und Caterer einig: Bei Zöliakie und Fructose Intoleranz ein Mittagessen zu servieren, sei zu risikohaft. Also wurde die Schulverpflegung wegen dieses Attestes von Seiten der Schulverwaltung abgelehnt.

Schutz der Schülerin und des Caterers

„An vorderster Stelle steht hier insbesondere der Schutz der Jugendlichen, aber auch der Schutz des Caterers“, heißt es seitens der Kreis-Pressestelle. Und weiter: Das Risiko ist zu hoch, dass ein fructosehaltiges Lebensmittel verarbeitet wird und die Jugendliche einem gesundheitlichen Risiko ausgesetzt wird.

So dauert das Hin und Her zwischen Schulabteilung und Mutter seit Mai 2023 an – eine lange Zeit, in der die 13-Jährige nicht an der Mittagsverpflegung teilnehmen konnte. Dabei hätte es so gut gepasst, jede zweite Woche nach dem Unterricht noch in der Schule zu Mittag zu essen, anschließend mit dem Bus heimzufahren und satt zu Hause anzukommen. Inzwischen habe ihre Tochter fast schon die Lust auf ein Mittagessen in der Schule verloren, bedauert Manuela Wagner. Stattdessen gibt es eben nach der Schule ein glutenfreies Mittagessen zu Hause. Und für die Pausen am Vormittag wird sowieso zu Hause gut verträgliche Verpflegung eingepackt. Darauf habe sich ihre fünfköpfige Familie längst eingestellt, sagt die Mutter. So biete zum Beispiel auch glutenfreies Brot keine Probleme. Das gebe es zu kaufen. Außerdem backe sie es selbst.

Neues Attest benötigt

Nach der RHEINPFALZ-Anfrage könnte die vierzehntätige Teilnahme am Mittagsessen der IGS nun doch wahr werden: Manuela Wagner bekräftigt nämlich, dass ihre Tochter zwar an Zöliaki leide, die Fructose Intoleranz aber verschwunden sei. „Ich könnte jederzeit ein neues Attest ausstellen lassen“, gibt sie dazu zu bedenken. Und mit einem solchen Attest stünde der Mittagsverpflegung für die 13-Jährige in der IGS Wörth nichts mehr im Wege. „Sollte Frau Wagner ein neues ärztliches Attest darüber vorlegen, dass die Fructose-Intoleranz nicht mehr vorliegt, kann die Tochter an der Mittagsverpflegung in der Mensa – auch wie aktuell gewünscht im 14-tägigen Rhythmus – teilhaben,“ so die Pressesprecherin Astrid Seefeldt.

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