Kreis Kaiserslautern Koblenz segnet die Fusion ab

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Die frühere Verbandsgemeinde (VG) Wallhalben wird nicht wieder zum Leben erweckt: Laut dem rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof (VGH) in Koblenz ist die Fusion mit der VG Thaleischweiler-Fröschen verfassungsgemäß. Dieses Urteil gab der VGH gestern bekannt. Am Montag vergangener Woche hatte er die Normenkontrollanträge der Verbandsgemeinden Wallhalben und Kröv-Bausendorf (Mosel) verhandelt. Beide wurden abgelehnt.

Dass der Gesetzgeber – in diesem Fall das Land Rheinland-Pfalz – die Verbandsgemeinde Wallhalben für dauerhaft nicht leistungsfähig hält, sei nicht zu beanstanden, fand der VGH. Die VG Wallhalben hatte stets betont, dass sie finanziell gut dastehe. Dazu sagen die Koblenzer Richter: Selbst wenn man das berücksichtigt, begründet das Land seine Entscheidung mit der unterdurchschnittlichen Steuerkraft, einer bedenklichen demografischen Entwicklung – also dass die Bevölkerung immer älter wird und Jüngere fehlen – sowie der erheblichen Unterschreitung der Mindesteinwohnerzahl. Wallhalben hat nur etwa die Hälfte der geforderten 12.000 Einwohner. Hier unterscheide sich Wallhalben maßgeblich von der Verbandsgemeinde Maikammer. Die war im Juni vor dem VGH erfolgreich, weshalb die Fusion mit Edenkoben wieder rückgängig gemacht werden muss ( die RHEINPFALZ berichtete). Der Gesetzgeber habe dort zuerst festgestellt, dass Maikammer dauerhaft leistungsfähig sei, dann die Verbandsgemeinde aber dennoch fusioniert. Dass ein von der Landesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten der Verbandsgemeinde Wallhalben eine gute finanzielle Lage bescheinigt, reiche alleine nicht aus: Das sei lediglich eine Grundvoraussetzung, um dauerhaft leistungsfähig zu sein. Wallhalben hatte zudem auf den Bürgerwillen verwiesen und argumentiert, die Wallhalber wollten lieber eigenständig bleiben. Auch dieses Argument half nichts: Es sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber den Bürgerwillen in die Abwägung einbezieht, aber anderen Belangen den Vorrang einräumt. Der Bürgerwille sei „ein Merkmal unter weiteren Gesichtspunkten“. Der VGH kommt zu dem Schluss, die Fusion sei weder ungerecht noch willkürlich noch unverhältnismäßig. Der VGH hatte im Mai der Verbandsgemeinde Maikammer Recht gegeben. Im August unterlag die VG Irrel (Westerwald). Neben zwei anderen Prozessen zur Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz steht im Landkreis Kaiserslautern noch das VGH-Urteil zur Klage der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn gegen die Eingliederung der VG Hochspeyer aus. Während der amtierende Verbandsbürgermeister Thomas Peifer das Urteil begrüßt, bedauert der inzwischen pensionierte Bürgermeister der damaligen VG Wallhalben, Berthold Martin, die Entscheidung. Laut Martin könnte nun die Gemeinde Obernheim-Kirchenarnbach ihren Willen zum Wechsel in die VG Landstuhl forcieren. (bfl)

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