Haschbach Kommentar zum Baugrundstück: Schwieriger Zeitpunkt
Was hat sich in den zehn Jahren geändert, dass sich die Einschätzung der Behörden so grundlegend gewandelt hat? Diese Frage schießt einem bei diesem Fall unweigerlich in den Kopf. 2014 hieß es seitens Verbandsgemeinde und Kreisverwaltung noch – wenn auch unverbindlich –, dass das Grundstück dem Außenbereich zuzuordnen sei, wo nur unter speziellen Voraussetzungen gebaut werden darf. Nach neuer Betrachtung sieht das nun anders aus. Jetzt sind sich beide Behörden einig, dass das Stück Land doch zum Innenbereich des Dorfes gehört – und zwar ausgerechnet dann, wenn die Verwaltung Geld einfordert. Das hinterlässt einen gewissen Beigeschmack.