Offenbach-Hundheim Sträßchen Am Kesselberg: Sperrung zu Unrecht erfolgt

Enge Piste: die Straße Am Kesselberg erscheint der verkehrsrechtlich zuständigen Ordnungsbehörde in Lauterecken gefährlich.
Enge Piste: die Straße Am Kesselberg erscheint der verkehrsrechtlich zuständigen Ordnungsbehörde in Lauterecken gefährlich.

Bake samt roter Blinklichter – weg. Schild in Weiß mit rotem Rand – eingemottet: Die Sperrung der Straße Am Kesselberg in Offenbach-Hundheim ist im Wesentlichen nicht rechtens. So hat der Kreisrechtsausschuss in Kusel entschieden, der jetzt den Widerspruch einer „ausgesperrten“ Anliegerin für begründet erachtet hat.

Das schmale Sträßchen verbindet die beiden Ortsteile Hundheim und Offenbach. Es führt entlang des Höhenzugs rechts des Glans – und flussabwärts gesehen gähnt linker Hand der Abgrund. In höchstem Maße gefährlich, so die Einschätzung der Fachleute bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein. Hinzu kommt: Zu Zeiten, da die Ortsdurchfahrt dicht war, hatte das Sträßchen als Schleichweg gedient. Bis heute seien auf dem schmalen Asphalt viele Verkehrsteilnehmer unterwegs, die dort gar nichts zu suchen hätten.

Das mag ja alles richtig sein – rechtfertigt allerdings nicht die Ausmaße der Anordnung, die die Verwaltung in Lauterecken erlassen hat. So sieht es der Kreisrechtsausschuss. Die Ordnungsbehörde hatte, so geschehen im Dezember, die Straße für Fahrzeuge jeder Art gesperrt. Damit aber war im Zuge der verkehrsrechtlichen Anordnung eine Anliegerin quasi von ihrem Grund und Boden ausgesperrt. Sie hätte sozusagen auf legalem Wege ihr Grundstück am Kesselberg nurmehr zu Fuß erreichen können. Dagegen hat sich die Frau gewehrt.

Gericht gibt Anliegerin im Eilverfahren Recht

Dem Widerspruch hat die Verwaltung nicht abgeholfen, sondern ihn dem Kreisrechtsausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Die Frau hatte sich ihrerseits mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht gewandt und dabei vorläufig Recht bekommen.

Die Verwaltung hatte daraufhin gehandelt, hatte allerdings auch auf einen Spruch des Kreisrechtsausschusses bestanden, wie Bürgermeister Andreas Müller bei der mündlichen Verhandlung betont hatte.

„Wenn da mal jemand von der Straße abkommt und den Hang runterstürzt, den findet man nicht mehr“, beschrieb Andreas Müller, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein, das Gefahrenpotenzial. Die Straße sei einzig und alleine aus Sicherheitsgründen abgeriegelt worden. Sicherungsmaßnahmen zumindest am Abhang zum Glan hin seien unumgänglich, so des Bürgermeisters Sicht der Dinge.

„Widerspruch zulässig und begründet“

Gleichwohl: Die Sperrung verletzte die Anliegern in ihren eigenen Rechten, ihr Widerspruch sei zulässig und begründet, so urteilte jetzt der Kreisrechtsausschuss. Die Sperrbake und das Verkehrszeichen „Durchfahrt verboten“ müssten weichen, das Sträßchen zwischen der Einmündung zur Brückenstraße und dem Anwesen der Frau befahrbar sein.

Müller hatte in der Sitzung zuvor übrigens signalisiert, dass er eine Entscheidung gegen die Anordnung seiner Behörde leicht akzeptieren könne. Denn damit sei man zumindest nicht haftbar zu machen, wenn denn doch mal etwas Schlimmes passiere.

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