Horbach Genossenschaftsmodell für Photovoltaik: Das sind die Vorteile

 Die Flächen, die zwischen der B270 und Horbach liegen, könnten für Photovoltaik geeignet sein. Mit dem Unternehmen EMS (rechts)
Die Flächen, die zwischen der B270 und Horbach liegen, könnten für Photovoltaik geeignet sein. Mit dem Unternehmen EMS (rechts) soll geklärt werden, ob dort Bedarf und Interesse an vor Ort erzeugtem Solarstrom besteht.

HORBACH. Die Gemeinde Horbach möchte ihr Engagement im Bereich erneuerbarer Energien ausbauen und auf Freiflächen mittels Photovoltaikanlagen Solarstrom gewinnen. Ein möglicher Partner auf diesem Weg könnte die Bürgerenergiegenossenschaft Südwest (BEG) werden.

Stefan Paul, Vorstandsmitglied der BEG, erläuterte dem Horbacher Gemeinderat am Dienstag die Unterschiede, die es gibt, wenn eine Genossenschaft einen solchen Solarpark umsetzt oder wenn das ein profitorientierter Projektierer macht. Unterschiede gibt es bei den finanziellen Beteiligungsmöglichkeiten, bei der Wertschöpfung vor Ort und in der Folge auch beim Betrieb des Solarparks.

Was die Beteiligungsmöglichkeit an der Genossenschaft angeht, so steht eine Mitgliedschaft jedem interessierten Bürger grundsätzlich offen. Erworben werden können Genossenschaftsanteile. Jeder Genosse hat unabhängig von der Zahl der gezeichneten Genossenschaftsanteile eine Stimme.

Wertschöpfung soll in der Region bleiben

Die Bürger können sich auch an konkreten Projekten der Bürgerenergiegesellschaft beteiligen. Das ein oder andere Projekt lasse sich so zum Beispiel sogar ohne Bankkredite finanzieren, sagte Paul. 3,5 Prozent Zinsen garantiert für 15 Jahre, die Zinsen werden jährlich ausbezahlt und nach 15 Jahren ist die Schuld beglichen – so sieht zum Beispiel ein konkretes Beteiligungsmodell der BEG aus. „Das ist ein großer Vorteil der Bürgerenergiegenossenschaft“, unterstrich Paul. Die Menschen könnten sich an Energieprojekten vor Ort direkt beteiligen. Das werde von auswärtigen Projektierern zwar auch als Möglichkeit genannt. Aber wie das genau aussehe, welche Zinsen zum Beispiel gezahlt werden, werde öffentlich nie gesagt. Transparenz sei der BEG hingegen sehr wichtig.

Ohne Freiflächenphotovoltaikanlagen funktioniere die Energiewende nicht. Die Zeit dränge also im Hinblick auf den Klimaschutz. Aber sie dränge auch aus Sicht der Wirtschaftlichkeit. Es gebe nicht mehr viele freie lukrative Flächen für die Photovoltaikanlagen und die Projektierer aus ganz Deutschland und dem Rest der Welt seien hinter diesen her, um die Gewinne abzuschöpfen. Ziel der BEG sei hingegen, die Wertschöpfung vor Ort in der Region zu belassen und dadurch auch Arbeitsplätze zu schaffen. Der große Unterschied zu einem Projektierer, der in erster Linie auf seinen eigenen Vorteil bedacht sei: Auch der Einfluss, was mit der Anlage über die Betriebsdauer hinaus passiert, bleibe vor ORt, erläuterte Axel Baumann, Mitglied im Horbacher Gemeinderat und in der BEG engagiert.

Betreiber zahlen Beteiligung oft nicht

Paul verwies auf das Beispiel Bottenbach. Dort weigern sich die Stadtwerke Karlsruhe als Betreiber der Windanlagen bei Riedelberg, die 0,2 Cent pro Kilowattstunde erzeugter Strom an Bottenbach zu zahlen, obwohl der Gemeinde das Geld rechtlich zusteht. Begründet wird dies mit zu viel organisatorischem Aufwand.

Kein Einzelfall, bestätigte Philipp Lösch von der Verbandsgemeindeverwaltung Waldfischbach-Burgalben. Die Verbandsgemeinde habe sich gleichfalls mit verschiedenen Windanlagenbetreibern in Verbindung gesetzt, um die 0,2 Cent für verschiedene Gemeinden einzufordern. Oft werde dies abgelehnt mit Verweis auf eine dann nicht mehr vorhandene Rendite.

Gespräche mit Firma EMS geplant

In Zweibrücken, so berichtet Paul, hat die BEG das Dach einer Pflegeinrichtung gepachtet und mit Photovoltaik versehen. Dort profitieren die Anleger, aber auch der Betreiber der Einrichtung, der günstig Strom beziehen kann. Dieses Modell könnte auch eine Möglichkeit in Horbach sein. Mit der Firma EMS Schwanenmühle gibt es einen größeren Betrieb, für den vor Ort produzierter Solarstrom eine kostengünstige Lösung sein könnte. Mit dem Unternehmen sollen diesbezüglich Gespräche aufgenommen werden. Zumal bei ersten Standortsuchen auch Flächen unweit von EMS sich als Option erwiesen haben. Parallel dazu werden mögliche Standorte genauer untersucht, um abzuklären, ob etwas gegen die Nutzung spricht; etwa, ob es sich um landwirtschaftliche Vorrangflächen handelt. Geprüft werden auch Einspeisemöglichkeiten. Wenn der Strom über weite Strecken transportiert werden müsste, wird es teuer.

Zudem wird man sich von Gemeindeseite aus auch mit Fachleuten aus dem Bereich Kommunalberatung kurzschließen. Die könnten in puncto Energiewende, und wie sie vor Ort gestemmt werden kann, hilfreiche Hinweise, etwa für die Gemeindebeteiligung, geben.

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