Kreis Südwestpfalz Nachbarn müssen Fliegen dulden

Eine Tüte mit toten Fliegen war im Dezember auf dem Tisch des Kreisrechtsausschusses gelandet. Ein Mann aus der Verbandsgemeinde Wallhalben hatte sie mitgebracht - als Beweis, dass ein benachbarter Kuhstall das Leben auf dem Land zunehmend unangenehmer macht (wir berichteten am 13. Dezember). Der Kreisrechtsausschuss hat entschieden: Die Baugenehmigung für den Stall ist rechtens.

Die Hauseigentümerin, deren Lebensgefährte die Fliegen auf den Tisch gelegt hatte, befürchtet noch Schlimmeres, wenn nicht mal 25 Meter von ihrem Haus entfernt ein großer Kuhstall in Betrieb genommen wird.

Die Baugenehmigung für den Stall war rechtens, entschied der Kreisrechtsausschuss Südwestpfalz und wies den Widerspruch der Frau zurück. Der Ausschuss sieht keine unzumutbare Beeinträchtigung.

Das Haus der Frau steht am Ortsrand, im Dorfgebiet. Dort seien Beeinträchtigungen durch landwirtschaftliche Betriebe hinzunehmen, hatte die Anwältin des Landwirts argumentiert. Der angrenzende Betrieb liegt im Außenbereich, ist baurechtlich ein sogenanntes privilegiertes Bauvorhaben.

Nicht nur die Zahl der Fliegen, auch der Lärm durch den Einsatz schweren Geräts, die Geräusche der Rinder sowie die Geruchsbelästigung werden durch den neuen Stall zunehmen, befürchtet die Hauseigentümerin. 2010 war die Baugenehmigung für den Stall erteilt worden. Erst 2013, als die Arbeiten begannen, hatte die Frau das erfahren.

Etwa 210 Rinder hat der 157 Hektar große Betrieb. Um Abläufe verbessern und erweitern zu können - bis zu 240 Rinder könnten es werden -, wurde der Bauantrag für den neuen Rinderlaufstall gestellt. Der war genehmigt worden, weil das Bauamt des Kreises keine schädlichen Umwelteinwirkungen, zum Beispiel erhebliche Geruchsbelästigungen, von dem Stall ausgehen sieht, sondern von normalen, mit einem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen Emissionen ausgeht.

Was die Geruchsbelästigung durch Rinderhaltung anbelangt, gebe es keine gesetzlichen Reglungen oder Vorschriften, aber technische Regelwerke, erklärte der Kreisrechtsausschuss unter Vorsitz von Oliver Minakaran und führte die Geruchsimmissionsrichtlinien oder Untersuchungen der Bayerischen Landesanstalt für Landtechnik als Beispiele an. Nach deren Ergebnissen stellt die Rinderhaltung

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