Ludwigshafen Frau verweigert Angaben: Zu 500 Euro Bußgeld verurteilt

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Bereits am 26. Oktober 2022 ist eine Frau laut Polizei im Bereich der Oggersheimer Comeniusstraße von einem damals 53-Jährigen belästigt worden. Der Mann wurde von der Polizei an einer nahen Haltestelle ermittelt und leistete Widerstand. Eine weitere vor Ort befindliche Frau, damals 52, sprach die Beamten an und teilte mit, dass der Mann nichts getan habe und ihn die Polizei daher gehen lassen solle. Als die Polizeikräfte daraufhin die Personalien der Frau erheben wollten, verweigerte diese die Angaben zu ihrer Person.

Das Amtsgericht Ludwigshafen verurteilte die damals 52-Jährige nun im Januar 2024 zu einer Geldbuße in Höhe von 500 Euro, denn, so die Polizei: „Das Nichtnennen der Personalien gegenüber der Polizei stellt eine Ordnungswidrigkeit nach Paragraf 111 des Ordnungswidrigkeitengesetzes dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.“ Zur Aufklärung des Sachverhalts konnte die Frau keine Hinweise geben.

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