Haßloch Neuer Anlauf für Jugendbeirat

Jugendliche dürfen die Mitglieder eines Jugendbeirats selbst bestimmen.
Jugendliche dürfen die Mitglieder eines Jugendbeirats selbst bestimmen.

Die Haßlocher Gemeindeverwaltung startet nach siebenjähriger Pause einen neuen Versuch, Jugendliche für die Mitarbeit in einem Jugendbeirat zu gewinnen. Einen Satzungsentwurf dazu hat der Sozialausschuss gebilligt.

1995 hatte der Gemeinderat auf Vorschlag des damaligen Jugenddezernenten Jürgen Hurrle (SPD) beschlossen, einen Jugendgemeinderat, bestehend aus 15 Mitgliedern, einzurichten. Hintergrund war, dass zuvor viele Maßnahmen, die Jugendliche betrafen, beschlossen worden waren, ohne diese in die Entscheidungen einzubinden.

Seit Ende 2017 gibt es das Gremium aber nicht mehr. Für die damals geplante Neuwahl zum neuen Jugendgemeinderat waren nämlich kaum Bewerbungen eingegangen. Zwar versuchte die Verwaltung, Jugendliche für das Mitwirken in einem Jugendgemeinderat zu gewinnen, allerdings entwickelte sich daraus kein Interesse an einer aktiven Mitarbeit.

Seit geraumer Zeit gibt es erneut Versuche, eine Jugendvertretung zu bilden. Denn Jugendliche hätten über ein solches Gremium die Möglichkeit, sich an politischen Prozessen zu beteiligen, ihre eigenen Interessen zu vertreten und möglicherweise durchzusetzen. Jugendliche sollen zudem Einblick in die Themen der Kommunalpolitik bekommen.

Größe und Amtszeit des Gremiums reduziert

Jetzt hat die Verwaltung auf Beschluss des Sozialausschusses den Entwurf einer Satzung „zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und der Einrichtung einer Jugendvertretung“ vorgelegt. Um das Ziel zu erreichen, eine Jugendvertretung auf die Beine zu stellen, sind Veränderungen vorgenommen worden. Vor allem soll die Größe der Jugendvertretung auf fünf Mitglieder reduziert und die Amtszeit des Gremiums auf ein Jahr verkürzt werden. Der Verwaltung sei bewusst, heißt es in der jüngsten Beschlussvorlage für den Sozialausschuss, dass „mit dem Satzungsentwurf die eigentliche Herausforderung zur aktiven Beteiligung von Jugendlichen nur formal auf den Weg gebracht werden kann“.

Die tatsächliche Aufgabe, Jugendliche für die Teilnahme an der Jugendeinwohnerversammlung beziehungsweise für die Arbeit im Jugendbeirat zu motivieren, stehe noch an. Die Jugendeinwohnerversammlung, die mindestens einmal jährlich stattfinden soll, wählt das Gremium.

Die Verwaltung plant, insbesondere die gemeindlichen Einrichtungen wie den Kinderhort und das Jugend- und Kulturzentrum Blaubär sowie die Haßlocher Schulen zu kontaktieren und in den Prozess einzubinden.

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