AfD Chrupallas Blut bei Untersuchung unauffällig

Tino Chrupalla, Vorsitzender der AfD-Bundestagsfraktion.
Tino Chrupalla, Vorsitzender der AfD-Bundestagsfraktion.

Nach dem Krankenhaus-Aufenthalt von AfD-Chef Tino Chrupalla in Folge eines Vorfalls bei einer Wahlkampfveranstaltung in Bayern hat die kriminaltechnische Untersuchung seiner Blutproben keine besonderen Befunde ergeben. Die toxikologische Untersuchung der Ermittler sei unauffällig gewesen, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Freitag aus Ermittlerkreisen.

Zuvor hatte Chrupallas Büro einen ärztlichen Entlassbrief vom Klinikum Ingolstadt zur Einsicht zur Verfügung gestellt, dem zufolge auch das toxikologische Screening im Krankenhaus negativ verlaufen. In dem Schreiben war sowohl von einer „intramuskulären Injektion“ als auch an anderer Stelle von einer „Infektion mit unklarer Substanz“ die Rede.

Berichte von „Nadelstich“

Auch ein „Nadelstich“ im rechten Oberarm wird in dem Schreiben beim Befund zur körperlichen Untersuchung des AfD-Chefs erwähnt. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Ingolstadt konnte die Angaben am Freitag zunächst nicht bestätigen.

Polizei und Staatsanwaltschaft hatten am Donnerstag mitgeteilt, es lägen „keinerlei Erkenntnisse vor, dass Herr Chrupalla angegangen oder angegriffen wurde“. Bei der Veranstaltung hätten nach ersten Erkenntnissen „mehrere Personen Selfies mit Herrn Chrupalla gefertigt, bei denen es zu einem leichten Körperkontakt kam“. Dennoch leitete die Staatsanwaltschaft Ingolstadt Ermittlungen wegen eines Anfangsverdachts auf Körperverletzung ein - zunächst ohne konkrete Verdächtige.

Wahlkampftermine abgesagt

Die AfD-Bundesgeschäftsstelle hatte zuvor von einem „tätlichen Vorfall“ gesprochen, ein Sprecher von Chrupallas Büro von einer „Einstichstelle“. Polizei und Staatsanwaltschaft teilten dagegen nur mit, an Chrupallas Oberarm sei eine „oberflächliche Rötung bzw. Schwellung“ festgestellt worden.

Chrupalla war nach Angaben der Bundespartei vom Donnerstag wieder aus dem Krankenhaus entlassen worden. Er werde sich in „weiterführende ärztliche Behandlung begeben“. Alle geplanten Wahlkampftermine in Bayern seien abgesagt worden.

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