Politik Umfrage: Mehrheit für geplante Reform des Namensrechts

Die Pläne von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) für eine Liberalisierung des Namensrechts stoßen in der deutschen Bevöl
Die Pläne von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) für eine Liberalisierung des Namensrechts stoßen in der deutschen Bevölkerung mehrheitlich auf Zustimmung.

Die Pläne von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) für eine Liberalisierung des Namensrechts stoßen in der deutschen Bevölkerung mehrheitlich auf Zustimmung. Die zuletzt ebenfalls diskutierte Idee, zwei Nachnamen zu einem neuen Familiennamen zu verschmelzen, lehnen die meisten Bundesbürger dagegen ab, wie eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur zeigt.

Bei der Wahl des Nachnamens sollen Deutsche dem Entwurf aus dem Bundesjustizministerium zufolge künftig mehr Entscheidungsspielraum erhalten. Beispielsweise soll es künftig erlaubt sein, dass ein Paar nach der Eheschließung einen gemeinsamen Doppelnamen trägt, mit oder ohne Bindestrich. Dieser Name soll dann auch an gemeinsame Kinder weitergegeben werden können. Eltern sollen ihrem Kind auch dann einen solchen Doppelnamen geben können, wenn sie nicht miteinander verheiratet sind.

55 Prozent für Vorhaben

Dass die Bildung gemeinsamer Doppelnamen künftig möglich sein soll, finden 55 Prozent der Deutschen gut, wobei 31 Prozent das Vorhaben voll und ganz unterstützen und 24 Prozent eher dafür sind. Gut jeder Vierte (26 Prozent) lehnt den Plan mehr oder weniger stark ab. Knapp jeder Fünfte (19 Prozent) hatte zu der geplanten Reform keine Meinung oder machte keine Angaben.

Die stärkste Unterstützung fand das Projekt bei Menschen, die angaben, bei der Bundestagswahl 2021 die Grünen oder die Linkspartei gewählt zu haben. Am wenigsten von den geplanten Neuerungen angetan waren Wähler der AfD.

Für das Zusammenziehen von zwei Nachnamen zu einem Namen, das sogenannte Meshing, kann sich die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger laut Umfrage nicht erwärmen. Die Möglichkeit, dass Frau Hoffmann und Herr Wagenbach künftig beide Hoffbach oder Wagenmann heißen könnten, finden demnach nur 17 Prozent der deutschen Bevölkerung gut.

Buschmann: Überwältigt von vielen Rückmeldungen

Viel Resonanz für die Pläne hatte das Bundesjustizministerium nach eigenen Angaben in den vergangenen Tagen schon von Bürgerinnen und Bürgern erhalten, die sich teilweise auch schon nach Einzelheiten erkundigten. „Wir sind überwältigt von den vielen Rückmeldungen zu unseren Vorschlägen zum Namensrecht“, sagte Minister Buschmann.

Die einzige Kritik, die er dazu vernommen habe, gelte der Frage, ob dies ein vordringliches Thema sei. Dazu wolle er sagen: „Natürlich kümmern wir uns weiter um die großen Themen, den Krieg in der Ukraine, die Energie- und Teuerungskrise, den Klimawandel.“ Das bedeute aber nicht, dass die Ampel-Koalition nicht auch gesellschaftspolitische Reformen vorantreiben könne. Mit der Reform des bürgerlich-rechtlichen Namensrechts sei er jetzt vorangegangen.

Für das öffentliche Namensrecht - dieses regelt etwa Namensänderungen - sei das Bundesinnenministerium zuständig, erklärte Buschmann und ergänzte: „Ich hoffe, dass man sich dort von unserer Reforminitiative inspirieren lässt.“

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