Pirmasens 54-Jähriger wegen versuchter räuberischer Erpressung verurteilt

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Ein Vorfall vor der Gaststätte Westbahnhof am 4. Mai vergangenen Jahres hat einem 54 Jahre alten Pirmasenser wegen versuchter räuberischer Erpressung eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten eingebracht – ohne Bewährung.

Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte an jenem Tag mit einem 61-jährigen unterwegs war und einem 56-jährigen Bekannten gedroht habe, um an dessen Geld – 70 Euro – zu kommen. Das Opfer habe sich nicht daran erinnert, ob ihm das Geld überhaupt abgenommen wurde und wenn doch von welchem der beiden Männer. Aus diesem Grund sei das Gericht nur vom Versuch der räuberischen Erpressung ausgegangen. Auch wer dem 56-Jährigen ein Schlag aufs Auge verpasst hat, habe nicht festgestellt werden können, sagte der Richter.

Anlass des Vorfalls am Westbahnhof war wohl, dass der Stiefsohn des Angeklagten in der Wohnung des Opfers von dessen Bekannten Schulden eintreiben wollte. Der Stiefsohn soll dabei aber ein Schlag mit einer Bierflasche auf den Kopf versetzt bekommen haben – allerdings ist unklar von wem. Der Angeklagte hatte angegeben, dass er den 56-Jährigen wegen des Bierflaschen-Vorfalls hatte zur Rede stellen wollen.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Verteidiger Olaf Möller hatte auf Freispruch plädiert. Er wies darauf hin, dass das Opfer unterschiedliche Angaben gemacht habe. „Nichts passt zusammen“, betonte er. Außerdem stehe das Opfer unter Betreuung und leide an Schizophrenie. Dessen Aussage sei nicht verwertbar. Der Angeklagte betonte in seinem Schlusswort, er habe nichts gemacht. Er habe nichts mit dem zu tun, was sein Bekannter, der ihm nachgelaufen sei, getan habe. Der Bekannte hatte sich darauf berufen, an jenem Tag stark betrunken gewesen zu sein.

Im Hinblick auf die lange Vorstrafenliste des Angeklagten versagte ihm das Gericht die Aussetzung der Strafe zur Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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