Maxdorf Förderprogramme: Wann fließt das Geld?

Auch sogenannte Balkonkraftwerke sollen in Maxdorf mit Kipki-Mitteln gefördert werden.
Auch sogenannte Balkonkraftwerke sollen in Maxdorf mit Kipki-Mitteln gefördert werden.

Kommunaler Klimapakt, Kommunale Wärmeplanung, Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz – aus diesen Förderprogrammen soll die Verbandsgemeinde Maxdorf Unterstützung bekommen. Doch wofür ausgeben? Darum ging es in einer Sitzung von Haupt- und Bauausschuss der Verbandsgemeinde. Alle Unklarheiten sind noch nicht beseitigt.

„Kriegen wir das Geld überhaupt noch?“ Diese Frage stellte Emmi Seitz (FWG) in einer Ausschusssitzung angesichts dessen, dass der Bund die Milliarden Euro, die für Klimaschutzvorhaben vorgesehen sind, nicht aus einem sogenannten Sondervermögen finanzieren darf. Zumindest das Geld für Kipki – so die Abkürzung für das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz – dürfte fließen, denn es kommt vom Land.

Doch gibt es bei Kipki andere Probleme, erfuhren die Mitglieder der Ausschüsse. Von den etwa 90.000 Euro, die der Verbandsgemeinde aus dem Kipki-Topf zustehen, soll ein Teil für Trinkwasserspender in Schulen und bei Sporthallen verwendet werden, aus denen kostenlos Wasser abgezapft werden kann. Das Aufstellen der Trinkwasserspender auf Schulgelände sei nicht zulässig, habe das Mainzer Umweltministerium auf Anfrage mitgeteilt, berichtete Stefanie Klinner, Klimaschutzmanagerin der Verbandsgemeinde, den Ausschussmitgliedern.

Denn die Trinkwasserspender müssten öffentlich zugänglich sein. „Schulgelände ist öffentlich“ – auf diesen Hinweis mehrerer Mitglieder der Ausschüsse konkretisierte Bürgermeister Paul Poje (CDU) die Richtlinie des Ministeriums: „Außerhalb des verschlossenen Bereichs und jederzeit zugänglich. Richtlinien müssen eingehalten werden“, betonte er. Und teilte dann noch mit, dass er dank der Richtlinien des Ministeriums ein neues Wort gelernt habe, nämlich „Rohrbegleitheizung“. Mit der solle verhindert werden, dass die Trinkwasserspender bei Minusgraden einfrieren. Wo nun Trinkwasserspender aufgestellt werden, muss noch entschieden werden.

Einen weiteren Teil des Kipki-Geldes wollen die Mitglieder des Verbandsgemeinderats für die Erweiterung der Fotovoltaik-Anlage auf dem Dach des Rathauses ausgeben. Auch da gelte es, Richtlinien zu beachten, informierte Klinner. Der erzeugte Strom müsse komplett im Rathaus verwendet werden, sonst gebe es weniger Förderung. Das mit dem Stromverbrauch werde man schaffen, gaben sich Poje und Beigeordneter Rainer Kißler (SPD) optimistisch. Und wenn es doch mal zu viel Strom ist, dann stelle er die Elektroheizung in seinem Büro an, meinte Poje.

20.000 Euro des Kipki-Geldes sollen an 200 Haushalte in der Verbandsgemeinde verteilt werden. Jeder dieser Haushalte soll 100 Euro Zuschuss für den Kauf eines Balkonkraftwerks bekommen. Ob die Haushalte nach dem „Windhund-Prinzip“ oder anhand von Richtlinien beglückt werden,

und falls es nach dem „Windhund-Prinzip“ geht, warum die Klimamanagerin derzeit Richtlinien ausarbeite, wollte Michael Schimbeno (FDP) wissen. Das führte zu einigen Diskussionen, die damit endeten, dass die Verteilung zwar nach dem „Windhund-Prinzip“, aber auf der Grundlage von Richtlinien erfolge.

Was ist der Kommunale Klimapakt, auch KKP genannt, und wer darf bei einem für Januar geplanten Workshop zu KKP dabei sein? Auch das wurde ausgiebig diskutiert, bis geklärt war, dass KKP eine Beratung zu Aspekten des Klimaschutzes ist, die die Verbandsgemeinde bekommt, weil sie Mitglied im Netzwerk der KKP-Kommunen ist. Das sei im Prinzip das gleiche, was die Klimaschutzmanagerin mache, kommentierte Werner Baumann (CDU). An dem Workshop teilnehmen dürfen der Verbandsbürgermeister, die beiden Beigeordneten der Verbandsgemeinde, Bürgermeister und Beigeordnete von Maxdorf, Fußgönheim und Birkenheide sowie einige Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung.

Eine Kommunale Wärmeplanung müssen alle Gemeinden erstellen, das hat die Bundesregierung im August beschlossen. Gemeinden, die in diesem Jahr noch einen entsprechenden Auftrag an ein Fachbüro vergeben, sollen 90 Prozent der Kosten vom Bund bezahlt bekommen. Dieses Geld ist allerdings Teil des Sondervermögens des Bundes, der laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht zulässig ist. Die Kosten für eine Kommunale Wärmeplanung für die Verbandsgemeinde werden auf 90.000 Euro geschätzt. Baumann erinnerte, dass er bereits im Juni gefordert hatte, den Auftrag schnell zu vergeben. Klinner berichtete, dass sie inzwischen Kontakt zu einigen Ingenieurbüros habe. Der Auftrag solle in der nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderats vergeben werden.

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