Speyer Wahlen am 9. Juni: Wer wählen darf und wer nicht

Wahlrecht: wichtig in der Demokratie.
Wahlrecht: wichtig in der Demokratie.

Drei Wahlen stehen am 9. Juni in Speyer an. Nicht alle, die dann in die Wahllokale gehen oder vorab schon Briefwahl machen, erhalten jedoch dieselbe Anzahl an Stimmzetteln.

Die meisten Wahlberechtigten waren – zum Abfragezeitpunkt vor einigen Tagen – im Rathaus für die Stadtratswahl gelistet: 38.656. Das sind die Deutschen sowie die Bürger aus anderen EU-Ländern, die in Speyer leben, ab 18 Jahren. Bei der Europawahl wurde das Wahlalter auf 16 Jahre abgesenkt, trotzdem sind es mit 36.579 weniger Wahlberechtigte. Die Ursache: Für die Stadtratswahl sind „EU-Ausländer“ automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen, für die Europawahl müssen sie dagegen einmalig einen Antrag auf Eintragung stellen, was viele offenbar nicht getan haben. Dass die Anzahl der Stimmberechtigten am 9. Juni für den Bezirkstag Pfalz mit 35.676 am niedrigsten ist, hat mit dem Mindestalter von 18 Jahren und der Einschränkung, dass nur deutsche Staatsangehörige wahlberechtigt sind, zu tun, erläutert die Stadtverwaltung auf Anfrage.

Die verschiedenen Wahlberechtigungen seien im Wahllokal kein Problem, betont die Stadt: „Jeder Stimmbezirk erhält ein Wählerverzeichnis mit den wahlberechtigten Personen, sodass keine Unklarheiten auftreten können.“ Zur Identitätsklärung müsse zudem ein Ausweisdokument vorgelegt werden. Stichtag für die Vollendung des 16. oder 18. Lebensjahres ist der jeweilige Wahltag. Dazu kommen laut Wahlgesetz weitere Kriterien für eine Wahlberechtigung: Einerseits muss die betreffende Person seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben, andererseits darf sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Der Ausschluss muss mit einem Gerichtsurteil verfügt werden, was zum Beispiel bei Straftätern der Fall sein kann.

Solche Fälle oder die fehlende Eintragung ins Wählerverzeichnis kommen in Speyer gar nicht so selten vor. Laut Stadt sind für die Europawahl – obwohl alt genug – 2863 Personen nicht wahlberechtigt, für die Bezirkstagswahl 3766 und für die Stadtratswahl 786. In keinem Fall scheitern soll die Stimmabgabe an körperlichen Beeinträchtigungen. Betroffene dürften je nach Einzelfallentscheidung im Wahllokal Hilfe in Anspruch nehmen: „Jede Person kann als Hilfsperson unterstützen. Dies muss lediglich bei der Annahme des Stimmzettels mitgeteilt und vermerkt werden.“

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