Zweibrücken Kein extra Kiffverbot bei großen Festen

Die Zweibrücker CDU möchte den Cannabiskonsum bei sämtlichen öffentlichen Großveranstaltungen – hier das Stadtfest 2023 – unters
Die Zweibrücker CDU möchte den Cannabiskonsum bei sämtlichen öffentlichen Großveranstaltungen – hier das Stadtfest 2023 – untersagen.

Die CDU fordert ein kommunales Cannabisverbot beim Stadtfest und anderen großen Volksfesten. Die Stadt lehnt das ab und erklärt auch warum.

Die Zweibrücker CDU fordert die Stadtverwaltung auf, Cannabiskonsum bei sämtlichen öffentlichen Großveranstaltungen zu untersagen. Man sorge sich um die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen, wolle Schausteller vor Umsatzeinbußen bewahren und klare Verhältnisse für die Ordnungsbehörden schaffen, lautet die Begründung.

„Es kann nicht hingenommen werden, dass ein Regelwerk voller Grauzonen dazu führt, dass Familien zum Schutz ihrer Kinder Großveranstaltungen fernbleiben“, schreibt Pascal Dahler, Fraktionsvorsitzender der CDU im Stadtrat. Bei Veranstaltungen wie dem Stadtfest mit bis zu 100.000 Besuchern könnten die Ordnungsbehörden nicht feststellen, wer noch als jugendlich gilt und in welchem Abstand von diesen Personen dann gekifft werden darf. „Hier zeigt sich die Absurdität des neuen Cannabisgesetzes“, so Dahler.

Die schwammige Ausformulierung des Gesetzes zwinge Kommunen, eigenhändig zu reagieren, sagt die Zweibrücker CDU und verweist auf die Stadtverwaltung Koblenz, die ein Cannabis-Verbot bei Volksfesten plant. In Trier und Kaiserslautern hingegen sieht man keine Notwendigkeit für ein solches Verbot. Kiffen in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen ist verboten, und das greife auch bei Volksfesten, wo ja immer auch Kinder und Jugendliche unter den Gästen seien, argumentiert man etwa in Trier. Wer sich also mit einem qualmenden Joint durch die Menschenmassen dränge, handele ohnehin gesetzeswidrig. Ein extra Verbot sei nicht nötig.

Stadt sieht keine rechtliche Befugnis

Auch die Stadt Zweibrücken wird kein solches Verbot verhängen. „Nach unserer rechtlichen Einschätzung gibt es keine rechtliche Befugnis, auf deren Grundlage wir Verbotsverfügungen zum Konsum von Cannabis auf dem Stadtfest oder sonstigen städtischen Veranstaltungen erlassen könnten“, so Stadtsprecher Jens John. Das Verbot zum Cannabiskonsum sei komplett durch das Bundesgesetz geregelt. Regelungen der Länder oder der Kommunen seien daneben nicht zulässig. Laut Bundesgesetz ist öffentliches Kiffen in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen verboten, auch in Schulen, auf Spielplätzen, in Kinder- und Jugendeinrichtungen, in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr.

In der Gesetzesbegründung wird laut John ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Voraussetzungen für Cannabis-Anbau und -Konsum nicht von örtlichen oder regionalen Besonderheiten geprägt sind. John: „Die unterschiedliche rechtliche Behandlung des Umgangs mit Cannabis würde erhebliche Rechtsunsicherheiten erzeugen, eine Rechtszersplitterung mit problematischen Folgen.“

Das Bundesgesetz enthalte keine Öffnungsklausel zugunsten der Länder, worin diese ermächtigt werden, per Rechtsverordnung Konsumverbote zu erlassen, so John. Eine solche Öffnungsklausel habe etwa das Infektionsschutzgesetz des Bundes, auf deren Grundlage die Corona-Bekämpfungsverordnungen des Landes ergingen. „In diesen war auch eine Ermächtigungsgrundlage für die Kreis- und Stadtverwaltungen zum Erlass von Allgemeinverfügungen enthalten“, beim Konsumcannabisgesetz sei das nicht der Fall. Die Stadtverwaltung sei hier voraussichtlich nur für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten rund ums Kiffen zuständig. Das Land erarbeite gerade eine Rechtsverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden.

Risiko im Freien äußerst gering

Im Freien sei die Gefahr des Passivrauchens von Cannabis ohnehin „quasi überhaupt nicht vorhanden“, wie die Deutsche Presseagentur den Drogenforscher Bernd Werse von der Frankfurter Goethe-Universität zitiert. In geschlossenen, kleinen Räumen, in denen sehr viel gekifft wird, könne man als Passivraucher auch was abbekommen. Bei vereinzelten Joints unter freiem Himmel sei das hingegen so gut wie unmöglich, so Werse.

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