Zweibrücken Outlet-Sonntage: Vertagt ins nächste Jahr

Der Zweibrücker Innenstadthandel hat keine Probleme mit den Verkaufsoffenen Sonntagen in den Hauptferien-Zeiten, die Händler in
Der Zweibrücker Innenstadthandel hat keine Probleme mit den Verkaufsoffenen Sonntagen in den Hauptferien-Zeiten, die Händler in auch ferner gelegenen Städten der Pfalz und des Saarlandes schon: Impression eines »Verkaufsoffenen« im Fashion Outlet im Juli 2022.

Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken wird in diesem Jahr nicht mehr über die Verkaufsoffenen Sonntage in Ferienzeiten im Outlet entscheiden.

Vor Gericht geht es schon seit zweieinhalb Jahren zur Sache, bislang ohne rechtskräftige Entscheidung. Zuletzt saßen die Richter in den roten Roben des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe Ende Juli dran. Und schickten die umfangreichen Schriftsätze und Gutachten zurück ins Zweibrücker Schloss. Den streitenden Parteien, dem Modehändler Steffen Jost auf Klägerseite, und dem beklagten Outlet-Mieter Betty Barclay, sei bis Mitte dieser Woche Frist zu ergänzenden Stellungnahme gewährt worden. Erst nach Eingang der Vorträge werde sich der Zivilsenat mit der vom Bundesgerichtshof am 27. Juli an das OLG zurückverwiesenen Sache beschäftigten. Erfahrungsgemäß dauere das, so dass mit einer Entscheidung nicht vor Februar zu rechnen sei, erklärte eine Gerichtssprecherin gegenüber der RHEINPFALZ.

Auswirkungen frühestens Ende März 2024

Der in Konkurrenz zum Fashion Outlet stehende Modehändler Jost (unter anderen Grünstadt, Frankenthal, Landau) hatte 2021 gegen die rheinland-pfälzische Landesverordnung zum Ladenöffnungszeiten-Gesetz geklagt, weil sie den Outlet-Mietern ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile ermögliche. Die sogenannte „Lex Zweibrücken“ aus dem Jahr 2007 gewährt in Verbindung mit dem damaligen Verkehrsflughafen Zweibrücken dem Outlet in den Oster-, Sommer- und Herbstferien zu den in Rheinland-Pfalz üblichen vier Verkaufsoffenen Sonntagen weitere. Der Verkehrsflughafen mit mehr 400.000 Passagieren im Jahr hatte 2014 im Zuge einer Änderung vom EU-Beihilferegeln Insolvenz angemeldet, den Betrieb eingestellt. Damit, so Kläger Jost, sei die Begründung der Outlet-Sonderöffnungen zur Deckung touristischer Bedarfe weggefallen. Das Landgericht Zweibrücken sah es in seinem erstinstanzlichen Urteil aus dem Oktober 2021 anders, ebenso das Oberlandesgericht im August 2022. Jost rief den Bundesgerichtshof an. Dieser bemängelte das OLG-Urteil, verwies es nach mündlicher Verhandlung Ende Juli an das Zweibrücker Oberlandesgericht zurück. Unter Auflagen für eine Neuverhandlung: Es sei zu prüfen, ob weiter hinreichende Sachgründe bestünden, die eine Ausnahme von der besonders geschützten Sonn- und Feiertagsruhe rechtfertigten. Außerdem soll überprüft werden, ob die Landesverordnung der regionalen Wirtschaftsförderung dient und dieses politische Ziel überwiegend sei.

Praktisch hat ein Aufschub der OLG-Entscheidung ins nächste Jahr keine Auswirkungen. Erst mit Beginn der kommenden Osterschulferien und dem Sonntag, 31. März, stellt sich die Frage. Das rheinland-pfälzische Arbeitsministerium erklärt im Juli, wegen der Feriensonntage mit Outlet-Betreiber Via Outlets „in Gesprächen zu sein“. Das Ministerium könnte die Zweibrücker Passage (Ausnahmen gelten auch für den Flughafen Hahn) in der Landesverordnung streichen.

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