Zweibrücken Rauch: Das ist verschlagen

Digitale Schule: An der IGS Contwig steuern Timo Regitz, Fynn Faulhaber und Johanna Feß (von links) programmierte Roboter
Digitale Schule: An der IGS Contwig steuern Timo Regitz, Fynn Faulhaber und Johanna Feß (von links) programmierte Roboter

Eigentlich waren sich im Stadtrat alle einig: Die Zweibrücker Schulen sollen möglichst umfassend vom Digitalpakt des Bundes profitieren. Trotzdem war die Diskussion darüber, wie das am besten funktioniert, am Mittwoch plötzlich giftig. Der Grund war eine Nachfrage der SPD zum Begriff „Schule 4.0“. Diesen Begriff haben sich die CDU-Stadträtin Christina Rauch und eine weitere Person beim Marken- und Patentamt schützen lassen.

Mit 5,5 Milliarden Euro will der Bund in den kommenden fünf Jahren in die digitale Kompetenz der Schüler investieren. Nach Angaben des Bildungsministeriums sind das rund 137 000 Euro im Schnitt für jede Schule. Die CDU würde deshalb gerne ein Gremium mit Vertretern der Schulen, der Stadtratsfraktionen, der städtischen Informationstechnik, und des Medienzentrums Südwestpfalz gründen. Das Ziel: das Geld schnellstmöglich zu beantragen und bestmöglich einzusetzen. Das Gremium nannte Christina Rauch „Steuerungsgruppe 4.0“. „Schule 4.0 ist ein eingetragener Name. Hat das Konsequenzen“, fragte daraufhin Stéphane Moulin (SPD) nach. Und auch Genosse Walter Rimbrecht störte sich an dem Begriff. Die Intention hinter den Fragen, nämlich dass Rauch wirtschaftlich von dem Recht profitieren könnte, brachte die CDU-Stadträtin auf die Palme. Sie nannte das Ganze „eine verschlagene Unterstellung“. Sie habe den Begriff während der Mitarbeit im Stadt-Umland-Konzept der Stadt prüfen lassen. „Und zwar auf anraten des damaligen Oberbürgermeisters Kurt Pirmann“, erklärte Rauch. Damals ging es um die Frage, ob die Stadt den Begriff verwenden kann – oder ob dieser geschützt ist. Und diese Prüfung kann man laut Rauch beim Patentamt nur durchführen lassen, wenn man selbst die Markenrechte beantragt. „Mir ist nur dieses Verfahren bekannt“, so Rauch gestern auf Nachfrage. Die Anfrage habe ergeben, dass Schule 4.0 für das Bildungswesen nicht geschützt werden könne, sondern lediglich für den Bereich Waren und Dienstleistungen. Und dafür hält Rauch zusammen mit einer weiteren Person seit 19. April 2018 die Rechte. Nachlesen kann man das auf der Internetseite des Deutschen Patent- und Markenamtes. Konsequenzen, wie sie Moulin nachfragte, gebe es nur eine. „Die Stadt weiß nun, dass sie den Begriff benutzen kann. Weil er für Schulen nicht geschützt ist und nicht geschützt werden kann“, sagte Rauch gestern im Gespräch mit der RHEINPFALZ. Dies bestätigt auch ein Schreiben des Zweibrücker Rechtsanwalts Thomas Besenbruch, das der RHEINPFALZ vorliegt. „Ich kann damit kein Geld verdienen, ich werde nicht, ich will nicht und habe damit kein Geld verdient“, stellte Rauch gestern vehement klar. Dass es am Mittwoch plötzlich mehr um die Markenrechte als um den Digitalpakt ging, bedauert sie. „Die Diskussion war an den Haaren herbeigezogen und ist reine Wahlkampfpolemik“, sagte Rauch. Neben der Sache mit der Marke, störte sich Rimbrecht auch am Begriff „Steuerungsgruppe“. Das klinge als würde sich die Politik in die Kompetenzen der Schulen einmischen. Was sie nicht dürfe, so der ehemalige Schulleiter. „Es geht hier um Zusammenarbeit, Beratung, Vernetzung. Wir wollen nichts diktieren, nichts überstülpen und nicht in die Hoheit der Schule eingreifen. Wir sehen das als Arbeitskreis mit beratender Funktion“, verteidigte Rauch den Antrag der CDU. An dem Begriff selbst klebe sie nicht. Der Rat beschloss bei einer Gegenstimme, das Thema im Schulträgerausschuss zu beraten.

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