Pfalz Babymord-Prozess in Frankenthal: Anwalt will Gutachter aus Verfahren feuern

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Der Verteidiger im Frankenthaler Babymord-Prozess wirft dem für das Verfahren engagierten psychiatrischen Gutachter vor, das Gericht belogen zu haben. Der Facharzt habe verschwiegen, dass er sich im Juni 2015 in einem Weinheimer Fall schon einmal ausführlich mit der Mutter des getöteten Kindes beschäftigt und sie als unglaubwürdig eingestuft hatte. Seinen alten Rechnungen zufolge habe er sich damals zweieinhalb Stunden lang mit der Frau unterhalten und danach ein 26-Seiten-Gutachten über sie geschrieben.
Im Zusammenhang mit dem Frankenthaler Prozess allerdings will sich der Facharzt daran zunächst gar nicht mehr erinnert haben. Der Anwalt Alexander Klein wirft dem Experten nun vor: Er habe die Vorgeschichte verschwiegen, um den neuen Auftrag nicht wegen Befangenheit zu verlieren. Über das frühere Gutachten habe der Psychiater erst informiert, als klar wurde, dass für den Frankenthaler Prozess alte Akten ausgewertet werden. Am Montagmorgen hat der Jurist deshalb gefordert, ihn aus dem Verfahren abzuziehen. Wenn das Gericht die Bedenken des Verteidigers jetzt ernst nimmt, droht der Prozess zu platzen. Angeklagt ist der Vater des getöteten Babys, der seine zwei Monate alte Tochter im Mai 2016 vom Balkon in den Tod stürzen ließ. Zu klären ist vor allem, ob er der Mann das absichtlich tat und warum er so handelte.

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