Pfalz Drohne am Frankfurter Flughafen - Flugbetrieb kurzzeitig eingestellt

 Symbolfoto: dpa
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Wegen einer Drohnensichtung musste der Flugbetrieb am Frankfurter Flughafen am Donnerstagmorgen etwa eine Dreiviertelstunde eingestellt werden. Es seien aus Sicherheitsgründen keine Starts und Landungen möglich gewesen, sagte ein Sprecher des Flughafenbetreibers Fraport. Nach Angaben eines Sprechers der Bundespolizei gab es am frühen Morgen mehrere Hinweise auf eine Drohne im Süden des Geländes. Da das Fluggerät dann aber nicht mehr gesichtet wurde, gab die Bundespolizei in Absprache mit der Flugsicherung den Betrieb um 8.15 Uhr wieder frei. Die Hintergründe der Störung seien noch unklar, so der Sprecher. Landes- und Bundespolizei arbeiteten mit Hochdruck an der Aufklärung. Unter anderem ein Hubschrauber sei im Einsatz.

Drohnenflüge nicht überall erlaubt



In Deutschland sind Drohnenflüge über den Start- und Landebereich an Flughäfen verboten - genauso wie über Menschenmengen, Krankenhäusern, Gefängnissen, Behörden, Bundesstraßen oder Bahnanlagen. Dort, wo es erlaubt ist, müssen die Geräte während des Fluges grundsätzlich in Sichtweite bleiben und dürfen nicht höher fliegen als 100 Meter. Ausnahmen gibt es auf Modellflugplätzen.

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