Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Neues Cannabis-Gesetz: Nicht nur Häftlinge profitieren vom Straferlass

Wer wegen Cannabis in der Vergangenheit verurteilt wurde, kann auf einen Straferlass hoffen.
Wer wegen Cannabis in der Vergangenheit verurteilt wurde, kann auf einen Straferlass hoffen.

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Knapp 10.000 Strafverfahren mussten wegen des neuen Cannabis-Gesetzes neu geprüft werden. So mancher Häftling kam aus dem Knast frei – auch andere Verurteilte können sich freuen.

Es war ein kollektives Stöhnen, das aus den Amtsstuben der Staatsanwaltschaften aus Frankenthal, Kaiserslautern, Landau, Zweibrücken und dem Rest des Landes im März zu vernehmen war. Laut genug jedenfalls, um den rheinland-pfälzischen Justizminister Herbert Mertin (FDP) sowie seine restlichen Amtskollegen aus dem Bund auf den Plan zu rufen und harsche Kritik am bevorstehenden Cannabis-Gesetz zu üben. Denn die Teil-Legalisierung von Cannabis beschäftigt dieser Tage nicht nur glückliche Kiffer, besorgte Eltern, Polizisten und Gesundheitspolitiker, sondern auch Juristen.

Bis zuletzt warnte Justizminister Mertin vor einer Überlastung der Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz. Schließlich sieht das neue Gesetz nicht nur vor, dass der Besitz und Konsum von Cannabis bis zu einer gewissen Menge straffrei ist. Wer in den vergangenen Jahren wegen Gras zu einer Haft- oder Geldstrafe verurteilt wurde, der darf seit dem 1. April auch mit einem Straferlass rechnen. Das Problem aus Sicht vieler Staatsanwälte und Richter, das Minister Mertin Ende März betonte: Zwischen Beschluss des Gesetzes und seinem Inkrafttreten lagen gerade einmal vier Arbeitsstage. Allein in Rheinland-Pfalz mussten die Staatsanwaltschaften innerhalb kürzester Zeit fast 10.000 Akten prüfen und gegebenenfalls neu bewerten.

Justizministerium war gegen Straferlass

Eine Mammutaufgabe, die Mertin und seine Amtskollegen bis zuletzt verhindern wollten. Unter den Justizministern der Länder herrschte Konsens, dass der Straferlass in dieser Form aus dem Gesetz gestrichen werden sollte. Doch das Lamentieren half nichts. Im Bundesrat kam in letzter Minute doch keine Mehrheit für einen Vermittlungsausschuss zustande, der noch auf den letzten Metern eine Gesetzesänderung herbeiführen hätte können. So blieb der Straferlass im Gesetz stehen.

Die Staatsanwaltschaften arbeiten dieser Tage auf Hochtouren, wie das rheinland-pfälzische Justizministerium auf Anfrage bestätigte. „Alle potenziell einschlägigen Verfahren mussten identifiziert und händisch daraufhin überprüft werden, wie sie nach neuer Rechtslage zu beurteilen sind und ob die Vollstreckung einzustellen oder die Strafe durch ein Gericht abzuändern ist“, erklärt ein Ministeriumssprecher auf Anfrage.

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