Politik Corona-Beschlüsse: Was jetzt auf das Land zukommt

Urlaub an der Küste? Die Ministerpräsidenten raten dringend von Reisen im In- und Ausland ab.
Urlaub an der Küste? Die Ministerpräsidenten raten dringend von Reisen im In- und Ausland ab.

Die Ministerpräsidenten und die Kanzlerin sorgen sich: Schon im April droht eine Überlastung der Krankenhäuser. Daher schränken sie das öffentliche Leben an Ostern ein und raten von Reisen ab. Die wichtigsten Beschlüsse.

Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz müssen von den Landesregierungen in eigene Verordnungen gegossen werden. In der Vergangenheit sind die jeweiligen Landesregierungen oftmals von den Beschlüssen abgewichen.

Lockdown gilt weiter

Allgemein gilt: Die derzeit gültigen Lockdown-Regeln werden im Wesentlichen bis zum 18. April verlängert.

Ferner: Auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 3. März war in Aussicht gestellt worden, über Öffnungsperspektiven für die Gastronomie, für die Kultur, für Veranstaltungen, Reisen und Hotels zu beraten. Nun heißt es allerdings: „Bei hohen Infektionszahlen muss über eine Stabilisierung des Infektionsgeschehens hinaus mit Öffnungen abgewartet werden, bis die Zahlen gesenkt werden konnten.“

Würden keine Maßnahmen ergriffen, um den Anstieg der Neuinfektionen zu bremsen, sei bereits im April eine Überlastung des Gesundheitswesens wahrscheinlich. Bund und Länder führen das auch auf die weite Verbreitung der britischen Virus-Variante zurück. Sie führe zu einer deutlich höheren Sterblichkeit. Ferner müssten jüngere Patienten länger auf Intensivstationen behandelt werden.

Notbremse ziehen

Angesichts steigender Infektionszahlen seien weitere Lockerungen nicht möglich, heißt es im Beschluss. Mehr noch: Die Länderchefs fordern sich selbst auf, die am 3. März von ihnen beschlossene sogenannte Notbremse konsequent zu ziehen.

Das bedeutet: Wenn in den vorangegangenen sieben Tagen die Anzahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Bundesland oder in einer Region auf über 100 steigt, treten wieder die Regeln in Kraft, die vor dem 8. März gegolten haben.

So würde sich das auswirken: Körpernahe Dienstleistungen werden wieder verboten. Der Einzelhandel für Dinge des nicht-täglichen Bedarfs muss erneut schließen. Das gilt auch für Museen, Galerien, botanische Gärten oder Gedenkstätten. Sportliche Aktivitäten mit mehreren Personen sind einzuschränken.

Ausgangssperren möglich

Um die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 zu senken, kann für Städte und Kreise Folgendes beschlossen werden:

  • Ausgangsbeschränkungen. In Rheinland-Pfalz ist diese Regelung bereits in Kraft.
  • Verschärfte Kontaktbeschränkungen. Worin die konkret bestehen könnten, geht aus dem Beschluss nicht hervor.
  • Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auch in privaten Pkw, sofern Mitfahrer nicht dem Hausstand des Fahrers angehören.
  • Wenn die Einhaltung der Abstands- und Maskenregeln schwierig ist, sollen tagesaktuelle Schnelltests verpflichtend werden. Diese allgemeine Verfügung wird im Papier nicht weiter ausgeführt.

Runterfahren an Ostern

An Ostern soll das öffentliche Leben zurückgefahren werden. Vom 1. bis zum 5 April, also von Gründonnerstag bis Ostermontag, gelten weitgehende Kontaktbeschränkungen:

  • Private Zusammenkünfte sind nur mit Angehörigen des eigenen Hausstands plus den Angehörigen eines weiteren Hauhalts möglich, insgesamt maximal fünf Personen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
  • Ansammlungen im öffentlichen Raum sind untersagt.
  • Die Außengastronomie bleibt in dieser Zeit geschlossen.
  • Nur der Lebensmittelhandel darf am Samstag, 3. April, öffnen.
  • Die religiösen Gemeinschaften sind angehalten, Gottesdienste nur online anzubieten.
  • Impf- und Testzentren bleiben geöffnet.

 

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Berlins Bürgermeister Michael Müller (SPD) während einer Bund-Länder-Schalte.
Meinung

Willkommen in der Endlosschleife

Kitas und Schulen

Ziel ist es, Schülern, Kita-Kindern sowie Beschäftigten im Bildungs- und Kitabereich zwei Corona-Tests pro Woche anzubieten. So soll der Infektionsschutz verbessert und Infektionsketten schneller unterbrochen werden.

Tests in Unternehmen

Betriebe sollen ihren Arbeitnehmern, die nicht im Homeoffice arbeiten, mindestens einmal, nach Möglichkeit zweimal in der Woche einen Corona-Test anbieten. Anfang April wollen Wirtschaftsverbände einen Bericht vorlegen, wie viele Unternehmen sich daran beteiligen. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse will die Bundesregierung entscheiden, ob es weiteren Handlungsbedarf gibt.

Ergänzende Hilfe für Unternehmen

Die Bundesregierung will für Unternehmen, die besonders schwer und lange von Schließungen betroffen sind, ein weiteres Hilfspaket schnüren.

Urlaub und Reisen

Bund und Länder appellieren eindringlich an die Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen im In- und Ausland zu verzichten – auch an den Ostertagen. Wer dennoch in ein ausländisches Risikogebiet reist, muss sich bei seiner Rückkehr in die digitale Einreiseanmeldung eintragen und sich zehn Tage lang in Quarantäne begeben. Vorzeitig kann die Quarantäne nur beendet werden, wenn ein negativer Corona-Test vorliegt. Der Test darf frühestens fünf Tage nach der Einreise gemacht werden.

Wer von einer Reise in ein Virusvariantengebiet heimkehrt, muss sich 14 Tage lang isolieren und kann die Quarantänedauer auch nicht durch einen negativen Test verkürzen.

Zu den Virusvariantengebieten zählen derzeit unter anderem das Département Moselle in Frankreich, Teile von Tirol in Österreich sowie die Slowakei, Tschechien und Südafrika.

Unabhängig von Risikozielen und Virusvariantengebieten erwarten Bund und Länder von den Fluglinien, die Flugbegleiter und die Passagiere vor dem Abflug konsequent zu testen. In Kürze soll das Infektionsschutzgesetz dahingehend geändert werden, dass es eine generelle Testpflicht vor einem Abflug geben solle als Einreisevoraussetzung bei Flügen nach Deutschland.

Wie es heißt, haben sich die Länder Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen für die Möglichkeit des „kontaktlosen Urlaubs“ ausgesprochen. Es wäre den Bürgern der fünf Länder demnach erlaubt, in Ferienwohnungen, -häusern, Appartements, Wohnmobilen oder Wohnwagen Urlaub im eigenen Bundesland zu machen. Damit konnten sich die fünf Länder zwar nicht durchsetzen. Unklar blieb allerdings zunächst, ob sie vom gemeinsamen Beschluss abweichen und den „kontaktlosen Urlaub“ in ihrem Bundesland zulassen werden.

Modellprojekte für das Öffnen

Die Bundesländer können in einigen ausgewählten Regionen zeitlich befristete Modellprojekte für Öffnungsschritte erproben. Die Rede ist von nicht näher beschriebenen „einzelnen Bereichen des öffentlichen Lebens“. Voraussetzung dafür sind strenge Schutzmaßnahmen, Testkonzepte, IT-gestützte Verfahren zur Kontaktnachverfolgung, räumliche Abgrenzbarkeit auf kommunaler Ebene, enge Rückkoppelung an den Öffentlichen Gesundheitsdienst und klare Abbruchkriterien im Misserfolgsfall.

Treffen im April

Am 12. April beraten die Ministerpräsidenten und die Kanzlerin erneut.

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