Kampf gegen Kinderarmut Kindergrundsicherung: Garantiebetrag plus Zusatz

Die Reform des Kindergelds nimmt Gestalt an – bis zu den ersten Auszahlungen dauert es aber noch.
Die Reform des Kindergelds nimmt Gestalt an – bis zu den ersten Auszahlungen dauert es aber noch.

Mehr Geld für die, die es brauchen, und weniger Bürokratie auf dem Weg dorthin: Das sind die Versprechen, die die Ampel mit der Kindergrundsicherung erfüllen will.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) rechnet damit, dass der Garantiebetrag in der künftigen Kindergrundsicherung in etwa so hoch wie das Kindergeld ausfallen wird. Sie will laut Interviews vom Feiertagswochenende Anfang kommenden Jahres Eckpunkte für die Reform vorstellen. Eingeführt werden soll die Kindergrundsicherung dann 2025.

„Wir wollen mit dem Garantie- und Zusatzbeitrag die Systematik ändern, sodass jedes Kind unabhängig vom Einkommen der Eltern abgesichert ist“, sagte die Grünen-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) nach Angaben vom Montag. „Der Garantiebetrag wird sich sicher um den Kindergeldbetrag bewegen.“ Dieser soll zum Januar auf 250 Euro steigen.

Gestaffelter Zusatzbeitrag

Die Ampel-Parteien haben sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die Kindergrundsicherung verständigt. In ihr sollen bisherige finanzielle Unterstützungsleistungen gebündelt werden. Dazu gehören das Kindergeld, Sozialhilfezahlungen für Kinder, der Kinderzuschlag und Teile des Bildungs- und Teilhabepakets. Die Kindergrundsicherung soll dann aus einem festen Garantiebetrag bestehen, der für alle Kinder gezahlt wird, und einem gestaffelten Zusatzbetrag, der vom Einkommen der Eltern abhängig ist.

Die genaue Höhe der gesamten Kindergrundsicherung werde erst später festgelegt, sagte Paus. „In Zeiten von Inflation und Energiekrise lassen sich aber keine Prognosen abgeben, wie hoch die Kindergrundsicherung 2025 zur Einführung sein muss. Im Koalitionsvertrag ist verankert, dass wir die Berechnung des soziokulturellen Existenzminimums erst einmal abwarten.“

„Anfang des kommenden Jahres werde ich Eckpunkte vorlegen“, sagte Paus den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Nach der Sommerpause folgt der Gesetzentwurf. 2025 wird die Kindergrundsicherung dann ausgezahlt.

„Kindergrundsicherung-Check“

Um den Bedarf zu ermitteln, werde ein „Kindergrundsicherung-Check“ eingeführt, erläuterte Paus. Familien, deren Einkommen eine bestimmte Grenze unterschreite, sollten über die Finanzbehörden gezielt angesprochen werden. Die Beantragung der Leistung solle dann „bequem online“ über ein Portal abgewickelt werden, sagte die Ministerin. „Wir wollen, dass Familien dem Geld nicht hinterherlaufen müssen.“

„Alle sollen die Leistungen, die ihnen in der Kindergrundsicherung zustehen, von einer Stelle erhalten“, sagte Paus den RND-Zeitungen. „Die Auszahlung soll dann unbürokratisch, digital und nahezu automatisch erfolgen.“

Zweifel an der Realisierbarkeit

Viele erhielten diese bisher nicht, weil ihre Eltern die Leistungen entweder nicht kennen würden oder das Antragswesen so kompliziert sei, dass sie gar nicht erst einen Antrag stellten, sagte die Ministerin. „Das wird mit der Kindergrundsicherung anders.“

Zweifel an der Realisierbarkeit der Kindergrundsicherung angesichts milliardenschwerer Ausgaben für Entlastungspakete und Energiepreisbremsen wies Paus zurück. Die Ampel-Parteien hätten sich im Koalitionsvertrag zu diesem „wichtigen sozialpolitische Projekt verpflichtet“, sagte sie den Funke-Zeitungen. Der Bundeskanzler stehe „voll dahinter“.

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