Rheinland-Pfalz Brüssel prüft Hahn-Förderung

Lässt untersuchen, ob „regionale und lokale Behörden in Deutschland“ der Flugline Ryanair „einen ungerechtfertigten Vorteil“ ver
Lässt untersuchen, ob »regionale und lokale Behörden in Deutschland« der Flugline Ryanair »einen ungerechtfertigten Vorteil« verschafft haben: EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.

«BRÜSSEL/LAUTZENHAUSEN.» Die EU-Wettbewerbshüter nehmen erneut die Förderpolitik des Landes Rheinland-Pfalz für den Flughafen Frankfurt-Hahn und den Billigflieger Ryanair unter die Lupe. Brüssel leitete gestern eine eingehende Prüfung ein, ob es sich dabei um unzulässige Staatsbeihilfen gehandelt habe, wie die EU-Kommission mitteilte. Zwei frühere Verfahren waren 2014 abgeschlossen worden.

Rheinland-Pfalz

war zwischen 2009 und 2017 Mehrheitseigner von Frankfurt-Hahn. Inzwischen gehört der Airport mehrheitlich der chinesischen Investorengruppe HNA, an die das Land 2017 seinen 82,5-prozentigen Anteil verkauft hat. Den Rest hält das Land Hessen, das aber keine finanziellen Verpflichtungen eingeht. Die Kommission werde untersuchen, „ob regionale und lokale Behörden in Deutschland“ Ryanair „unter Verstoß gegen die Vorschriften einen ungerechtfertigten Vorteil“ gegenüber Konkurrenten verschafft hätten, erklärte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Gleichzeitig werde geprüft, ob auch der Flughafenbetreiber, die Flughafen Frankfurt Hahn GmbH (FFHG), unzulässigerweise begünstigt worden sei. Im Fall von Ryanair geht es um Vereinbarungen mit der FFHG zwischen 2009 und 2017. Sie betreffen laut Kommission Flughafen-Dienstleistungen, Ausbildungsbeihilfen, die Finanzierung einer Crew- und Pilotenschule sowie einer Wartungshalle. Auch die Zeit vor 2009 nimmt Brüssel unter die Lupe. Dabei geht es um Marketingverträge des Bundeslandes mit Ryanair. Bis 2009 war die Betreiberin des Frankfurter Flughafens, die Fraport AG, Mehrheitseignerin der FFHG. Bei der Flughafen Hahn GmbH wurde wegen staatlicher Unterstützung bei Grundstücksgeschäften eine „eingehende Untersuchung“ eingeleitet, wie die Kommission erklärte. Dabei geht es um eine Bürgschaft mit Blick auf Grundstücksverkäufe an eine Instandhaltungsgesellschaft sowie eine weitere „Maßnahme“ bei einem Landverkauf. Vor vier Jahren erst hatte die EU-Kommission frühere Subventionszahlungen der Fraport und des Landes Rheinland-Pfalz an den Flughafen Hahn und an Ryanair als erlaubte Beihilfen deklariert, dem Airport aber bis zum Jahr 2024 die Auflage gemacht, den Betrieb aus eigener Kraft finanzieren zu müssen. Das damalige Wettbewerbsverfahren wurde ebenso wie das aktuelle von der Lufthansa angestrengt. Rheinland-Pfalz hatte um die Jahreswende 2014/2015 den Flughafen mit 120 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt entschuldet. Ein Teil der Zuwendungen floss über den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB), der Grundstücke am Flughafen übernommen hat. Drei Jahre lang suchte das Land dann einen Investor. Nachdem die Regierung zwischenzeitlich auf einen chinesischen Hochstapler hereingefallen war, folgte 2017 der Verkauf an HNA. Auch unter dem neuen Eigentümer arbeitet der Flughafen mit Verlusten. Laut Innenministerium wurde für 2017 ein Antrag auf Betriebsbeihilfe gestellt. Die Entscheidung steht noch aus. Der ehemalige Militärflughafen liegt rund 120 Kilometer von Frankfurt entfernt und wird maßgeblich durch den Billigflieger Ryanair genutzt. Abgefertigt werden laut Kommission pro Jahr rund 2,5 Millionen Passagiere. Zudem gibt es ein „erhebliches“ Geschäft mit Luftfracht. Das Innenministerium in Mainz hat nach Angaben eines Sprechers noch keine Informationen über die neuerliche Prüfung. „Wir werden den schriftlichen Beschluss der EU-Kommission abwarten und anschließend auswerten“, hieß es gestern. Eine Schonfrist bis zum Jahr 2024 erhielt 2014 auch der Flughafen Saarbrücken. Einzig beim Zweibrücker Flughafen stufte die EU-Kommission die Beihilfen als unzulässig ein. Das Land wurde aufgefordert, diese zurückzufordern. Weil der Flughafenbetreiber dafür nicht genug Geld hatte, musste er zum Insolvenzrichter, der Flughafen ist inzwischen geschlossen. Der Unterschied zwischen Zweibrücken und den anderen beiden Flughäfen lag nach Auffassung der Kommission darin, dass in nächster Nähe zu dem unprofitabel arbeitenden Flughafen in Saarbrücken eine ebenfalls unprofitable Doppelstruktur aufgebaut wurde. Steuergeld wurde eingesetzt, um Fluggesellschaften abzuwerben. Rheinland-Pfalz strebte mit dem Saarland einen gemeinsamen Betrieb beider Flughäfen an, hatte damit aber keinen Erfolg.

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