Rheinland-Pfalz Bundesanwaltschaft: Böhr noch härter bestrafen

KARLSRUHE (ukn). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern die Verurteilung des früheren rheinland-pfälzischen CDU-Politikers Christoph Böhr zu einer Bewährungsstrafe überprüft. Sein Verteidiger fordert, dass der frühere Parteichef und Fraktionsvorsitzende freigesprochen wird. Die Bundesanwaltschaft will dagegen eine zusätzliche Verurteilung Böhrs wegen versuchten Betrugs erreichen. Das Urteil wird am 11. Dezember verkündet.

Verhandelt wurde auch über die Revision des Mitangeklagten Carsten Frigge (CDU), dem früheren Finanzsenator Hamburgs. Er hatte wegen Beihilfe zur Untreue vom Landgericht Mainz eine Geldstrafe von 30.000 Euro erhalten. Sein Verteidiger beantragte vor dem BGH, das Urteil aufzuheben und den Fall neu aufzurollen. Hintergrund ist der Landtagswahlkampf des Jahres 2006. Der damalige rheinland-pfälzische CDU-Chef und Fraktionsvorsitzende Christoph Böhr beauftragte eine Unternehmensberatung mit einem Wahlkampfkonzept. Diese Agentur wurde von seinem Parteifreund Frigge geleitet. Böhr war damals Spitzenkandidat der CDU. Wahlkampf ist Angelegenheit der Partei, er muss aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden bezahlt werden. Böhr bezahlte das Honorar von 385.000 Euro aber aus der Fraktionskasse – und damit aus Steuergeldern. So stellte es das Landgericht Mainz in seinem Urteil vom Dezember 2013 fest. Der Verteidiger Böhrs sah in dieser Bewertung einen Rechtsfehler. Der Beratungsauftrag sei „normale zulässige Fraktionsarbeit“ gewesen. Wäre das Urteil des Landgerichts Mainz richtig, dann dürfe sich eine Fraktion überhaupt nicht beraten lassen, obwohl es erheblichen Bedarf gebe. Der Verteidiger betonte die Doppelfunktion, die Böhr damals als Partei- und Fraktionsvorsitzender der CDU hatte. Er habe im Grenzebereich dieser beiden Funktionen gearbeitet. Die Bundesanwaltschaft teilte diese Rügen nicht. Sie beantragte, die Urteile gegen Böhr und Frigge in diesem Punkt zu bestätigen und damit rechtskräftig werden zu lassen. Allerdings fordert sie, dass sich die beiden Angeklagten wegen des Vorwurfs des versuchten Betrugs noch einmal verantworten. In Stellungnahmen an den Landesrechnungshof hätten sie falsche Angaben gemacht, um Regressforderungen zu vermeiden. Das sei versuchter Betrug, das Verfahren müsse in diesem Teil noch einmal geführt werden. Hätte die Bundesanwaltschaft Erfolg, müssten Böhr und Frigge mit höheren Strafen rechnen.

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