Südwest Entscheidung zu Ex-Ahr-Landrat schwer für Betroffene

Ahrtal fast drei Jahre nach der Flut
Mit schwerem Gerät wird an der Ahr der Wiederaufbau der Bahnstrecke vorangetrieben.

Dass gegen den früheren Ahr-Landrat keine Anklage erhoben wird, ist nach Einschätzung des Opferbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz schwer zu begreifen.

Koblenz (dpa/lrs) - Der Verzicht auf eine Anklage gegen den früheren Ahr-Landrat Jürgen Pföhler (CDU) ist nach Auffassung des Opferbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz für Betroffene der Katastrophe schwer. «Auf der Suche nach Ursachen und Verantwortlichkeiten für die Flutkatastrophe ist der Wunsch der Flutbetroffenen nach Gerechtigkeit verständlicherweise sehr groß», teilte Detlef Placzek am Donnerstag mit. Nach der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Koblenz könne diesem Wunsch nach Gerechtigkeit im Rahmen des Rechts nicht entsprochen werden.

«Die Situation der Menschen, die die quälende Frage nach dem «Warum» und nach der Schuld umtreibt, hat ebenso ihre Berechtigung wie die Perspektive derjenigen, die das geltende Recht ausüben und an dessen Rahmen gebunden sind», sagte Placzek weiter. «Diese beiden Positionen lassen sich leider nicht immer in Einklang bringen.»

»Alles Böse«: In der neuen Folge des RHEINPFALZ-Podcasts geht es um Kunstwerke aus Hitlers Reichskanzlei, die Ermittler 2015 in

Kennen Sie schon unseren Crime-Podcast?

Welche Verbrechen werden in der Pfalz begangen? Welche Straftäter sind noch auf der Flucht? Über konkrete Kriminalfälle von heute und aus der Vergangenheit berichten Christoph Hämmelmann und Uwe Renners im True-Crime-Podcast "Alles Böse".

An dieser Stelle finden Sie Umfragen von Opinary.

Um Inhalte von Drittdiensten darzustellen und Ihnen die Interaktion mit diesen zu ermöglichen, benötigen wir Ihre Zustimmung.

Mit Betätigung des Buttons "Fremdinhalte aktivieren" geben Sie Ihre Einwilligung, dass Ihnen Inhalte von Drittanbietern (Soziale Netwerke, Videos und andere Einbindungen) angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an die entsprechenden Anbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät notwendig. Mehr Informationen und eine Widerrufsmöglichkeit finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

x