Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Kiffen auf Weinfesten: Erlaubt oder nicht?

Auch die Wurstmarktveranstalter müssen sich mit dem Thema Cannabis auseinandersetzen.
Auch die Wurstmarktveranstalter müssen sich mit dem Thema Cannabis auseinandersetzen.

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Seit Anfang des Monats ist der Cannabis-Konsum in Grenzen erlaubt. Gilt das auch für Volks- und Weinfeste? Und wer ist für Kontrollen zuständig? Wie die Veranstalter in der Pfalz mit dem Thema umgehen.

Auf einem Volksfest Rauch zu erspähen, ist kaum ungewöhnlich. Aber bald könnten zwischen den Fahrgeschäften noch andere Schwaden wabern als die aus der Nebelmaschine – und die Laune auf etwas andere Art ankurbeln: Darf durch die Legalisierung des Cannabis-Konsums jetzt auch zwischen Karussell und Reitschule geraucht werden?

Das Gesetz schiebt Kiffern weiterhin einige Riegel vor. In Sichtweite von Kinder- oder Jugendeinrichtungen, Sportstätten oder Spielplätzen darf kein Cannabis konsumiert werden. Für manche Feste ist die Sache damit klar, denn die Sichtweite ist relativ genau geregelt. Im Gesetz heißt es, sie sei bei über 100 Metern nicht mehr gegeben. Das bedeutet etwa für den Dürkheimer Wurstmarkt: Durch die Nachbarschaft zum Kinder- und Jugendbüro sowie zu einem Hort ist das Rauchen hier ohnehin verboten. Dasselbe gilt für Veranstaltungen auf dem Landauer Maimarkt-Gelände, das direkt neben zwei Schulen liegt. Und ebenso für das Kaiserslauterer Altstadtfest, das in der Fußgängerzone stattfindet. In Fußgängerzonen ist der Konsum zwischen sieben und 20 Uhr verboten.

„De Facto Konsumverbot“

Doch

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