Rheinland-Pfalz Warten auf die Staatsanwaltschaft

(kad). Ungewöhnlich hohe Gewinne, die ein privates Unternehmen am Flughafen Hahn bei der Passagierabfertigung einstreicht, ein zweifelhafter Vertrag und personelle Verflechtungen zwischen dem Hahn und dem Unternehmen beschäftigten gestern den Innen- und den Wirtschaftsausschuss des Landtages.

MAINZ/LAUTZENHAUSEN

Finanzstaatssekretär Salvatore Barbaro (SPD), zugleich Aufsichtsratschef am Hahn, hat bereits die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, eine Anzeige hat er nicht erstattet. „Wir hätten die Staatsanwaltschaft nicht behelligen müssen“, sagte Barbaro gestern auf eine entsprechende Frage des CDU-Abgeordneten Alexander Licht. Aber wegen der Sensibilitäten rund um die Frankfurt Hahn GmbH allgemein, wegen der personellen Verflechtungen und wegen kursierender Gerüchte habe er den Schritt für angemessen gehalten. Zurückhaltend äußerte sich Barbaro auch zu den Gewinnen, die am Hahn mit der Passagierabfertigung erzielt werden können. „Wir gehen davon aus, dass man mit der Passagierabfertigung gutes Geld verdient. Aber auch andere Teilnehmer einer Marktwirtschaft verdienen gutes Geld.“

Deutlicher wurden die Vertreter der Wirtschaftsprüfungsagentur Dornbach und Partner, Jochen Hell und Klaus Schmidt, in der Ausschusssitzung und danach, nachdem diese von der Vorsitzenden Friederike Ebli (SPD) abgebrochen worden war. 46 Prozent Rendite vor Steuern werde nach einer konservativen Schätzung bei der Passagierabfertigung erzielt, also von jedem eingenommenen Euro bleiben 46 Cent als Gewinn. Dies sei das Ergebnis einer Modellrechnung, sagte Hell. Die Zahlen des Geschäftspartners lägen nicht vor. Der Gewinn sei „möglicherweise unangemessen hoch“, sagte er. Dornbach war mit der Prüfung beauftragt worden, nachdem Hahn-Geschäftsführer Heinz Rethage Missstände aufgedeckt hatte.

Das Unternehmen, die Serve & Smile Dienstleistungs GmbH (SSD), kam 2005 nach einer Ausschreibung durch die damalige Mehrheitseignerin Fraport AG an den Hahn. Der Vertrag lief bis 2009 und es gab eine Option, diesen um zwei Jahre zu verlängern. 2008 wurde die Option gezogen, aber im April 2009 – in diesem Jahr stieg die Fraport aus und das Land Rheinland-Pfalz war fortan alleine für das wirtschaftliche Wohl des Hahns zuständig – wurde der Vertrag abermals bis Ende 2014 verlängert. Dies, so die Prüfer von Dornbach, war rechtsfehlerhaft, weil keine Ausschreibung vorausgegangen war. Es gebe Hinweise, dass das Vergaberecht bewusst umgangen wurde, sagte Hell. Hinzu kommt, dass die Ehefrau eines damaligen Prokuristen der Frankfurt-Hahn GmbH, Stefan Maxeiner, kurz danach als Gesellschafterin bei der SSD eingestiegen ist. Maxeiner war zuvor am Zustandekommen des Vertrages mit SSD beteiligt, gebilligt hatte dies der damalige Flughafen-Chef Jörg Schumacher. Als der Aufsichtsrat des Hahns davon Wind bekam, gab es Ärger, die Frau verkaufte daraufhin ihre Anteile, wurde aber Prokuristin. Das ist sie laut Handelsregister seit September 2013 nicht mehr.

Die für die strafrechtliche Seite wichtige Frage, ob dem Flughafen ein wirtschaftlicher Schaden entstanden sei, weil er offenbar deutlich mehr für die Passagierabfertigung gezahlt hat als es notwendig gewesen wäre, lassen die Prüfer unbeantwortet und sprechen von einem „hypothetischen Kausalverlauf“, den es zu prüfen gelte.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz will „zeitnah“ prüfen, ob es einen Anfangsverdacht auf Untreue gibt, sagte deren Sprecher, Rolf Wissen, auf Anfrage. Ex-Geschäftsführer Schumacher soll in seinem Auflösungsvertrag eine Klausel haben, wonach er für mögliche Fehler nicht belangt werden könne. Die Verhandlungen mit Maxeiner über einen Auflösungsvertrag liegen auf Eis. Er hatte sich gegen seine Kündigung gewehrt.

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