Urteil RHEINPFALZ Plus Artikel BGH fordert härte Abschreckung für Raucher

Schon länger sind sogenannte Schockbilder auf Zigarettenpackungen vorgeschrieben.
Schon länger sind sogenannte Schockbilder auf Zigarettenpackungen vorgeschrieben.

Supermärkte müssen ihre Zigarettenautomaten an den Kassen umrüsten. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die auf der Abdeckung aufgedruckten Fotos von Packungen ebenfalls Schockbilder und Warnhinweise enthalten müssen.

Diese Änderung hat die Organisation „Pro Rauchfrei“ erstritten, die sich selbst als „Nichtraucherverein“ bezeichnet. Die 2004 gegründete Organisation hat Hartnäckigkeit

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