Handy & Co. RHEINPFALZ Plus Artikel Was bringt das „Recht auf Reparatur“?

In Zukunft sollen Hersteller und Händler von Neuwaren dazu verpflichtet werden, Reparaturen auch nach Ende der allgemeinen Gewäh
In Zukunft sollen Hersteller und Händler von Neuwaren dazu verpflichtet werden, Reparaturen auch nach Ende der allgemeinen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren anzubieten und dementsprechend auch Ersatzteile vorzuhalten.

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Die EU kämpft für eine Ende der Wegwerfgesellschaft. Deshalb soll das Reparieren von Geräten leichter werden. Das stärkt die Verbraucher und schont die Umwelt. Doch welche Gerät betrifft das – und wie soll das funktionieren?

Ist ein Handy kaputt, landet es meist im Müll. Eine Reparatur ist oft umständlich oder auch nicht möglich. Mit dieser Wegwerfmentalität soll nach dem Willen der Europäischen

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