Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Warum man in der Zweibrücker Allee nicht kiffen darf

Diese Stelle in der Himmelsbergstraße, etwa in Höhe des ehemaligen Herzog-Wolfgang-Gymnasiums, wird von den Cannabis-Konsumverbo
Diese Stelle in der Himmelsbergstraße, etwa in Höhe des ehemaligen Herzog-Wolfgang-Gymnasiums, wird von den Cannabis-Konsumverbotszonen nicht erfasst.

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Der Umgang mit Cannabis wurde legalisiert, aber nur teilweise. Daher muss man sich beim Kiffen an Regeln halten. In Zweibrücken bleibt es zum Beispiel in der Allee verboten.

Seit 1. April ist der Konsum von Cannabis in Deutschland legal. Wer mindestens 18 Jahre alt ist, darf jetzt bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenbedarf mitführen. In der Wohnung dürfen pro Person 50 Gramm aufbewahrt werden. Im eigenen Garten ist neuerdings die Aufzucht von bis zu drei Hanfpflanzen erlaubt. Fürs Kiffen in der Öffentlichkeit gibt es aber Beschränkungen: Sind unter 18-Jährige direkt in der Nähe, müssen die Wundertütchen ebenso kalt bleiben wie jederzeit in Schulen, auf Spielplätzen, öffentlich zugänglichen Sportstätten sowie in Sichtweite solcher Einrichtungen und tagsüber vor 20 Uhr in Fußgängerzonen.

Rauchende Joints und blubbernde Bongs bleiben in und um die Zweibrücker Schulen, Kindergärten, Sportanlagen und bei Tag in der Fußgängerzone also tabu. Konkret bedeutet dies, dass zum Beispiel in der gesamten Gestütsallee nicht gekifft werden darf. Denn diese Anlage grenzt an die Pferdesporteinrichtungen Rennwiese und Landgestüt sowie an das Helmholtz-Gymnasium und den Freizeitbereich Kleiner Exe. Ein etwa halbmondförmiger „rauchfreier Bereich“ erstreckt sich auf der Achse vom Goetheplatz mit Amts- und Landgericht über Allee und Rosengarten bis hin zum Westpfalz-Stadion, ehe sich die Tabuzone nach Norden über die Mörsbacher- und Zeilbäumerstraße mit dem Hofenfels-Gymnasium bis zur Mannlich-Realschule fortsetzt. In dieser Gegend wird auch ein kleines westliches Areal der Niederauerbach-Kaserne vom Verbotsbereich erfasst. Der Großteil des Bundeswehrgeländes hingegen nicht: Aber dort können die uniformierten Hausherren in eigener Regie auf einem Kiffverbot für ihren Verantwortungsbereich bestehen.

Wo man Joints rauchen darf

Unsere Grafik basiert auf den Daten der sogenannten Bubatzkarte, die ein Koblenzer Softwareentwickler programmiert und für jedermann abrufbar ins Internet gestellt hat. Es handelt sich dabei um eine Deutschlandkarte, in der man jede gewünschte Stadt oder Gemeinde heranzoomen kann. Dann werden die Bereiche rot markiert sichtbar, in denen der öffentliche Cannabiskonsum weiterhin verboten bleibt. In Straßenzügen und Grünanlagen, die nicht eingefärbt sind, dürfen Erwachsene demnach ihre Tüten zünden. Dies trifft unter anderem für ein umfangreiches Gebiet zwischen Bahneinschnitt, Oselbach- und Flugplatzstraße zu, für den Hauptfriedhof mit Umgebung, für fast ganz Ernstweiler sowie große Teile von Bubenhausen und des Kreuzbergs. Wer möchte, wird auch in Niederauerbach und Rimschweiler so manches Plätzchen finden,

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