Corona Musiker scheitert mit Klage wegen Corona-Auftrittsverbot

Der Kläger: Berufsmusiker Martin Kilger
Der Kläger: Berufsmusiker Martin Kilger

Die Auftrittsverbote für Musiker in der Corona-Pandemie waren zwar einschneidend, aber verhältnismäßig. Mit diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Klage eines Musikers auf rund 8300 Euro Entschädigung abgewiesen.

Der 47-jährige Berufsmusiker Martin Kilger und seine Band hatten während des Corona-Lockdowns zweieinhalb Monate lang faktisch Auftrittsverbot. Konzerte, die für die Gruppe 90 Prozent ihrer Aufträge ausmachen, konnten nicht stattfinden.

Das Land Baden-Württemberg hatte zwischen März und Juni 2020 Veranstaltungen absolut untersagt, in den Folgemonaten wurde das Verbot gelockert und Kulturveranstaltungen mit begrenzter Zuschauerzahl wieder zugelassen. In der damaligen Zeit waren die Infektionszahlen hoch und es gab noch keinen Impfstoff. Die drastischen Maßnahmen wurden mit dem Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung begründet. Außerdem sollte ein Kollaps des Gesundheitswesens verhindert werden, zu dem es in anderen Ländern wie Italien bereits gekommen war.

„Zum Schutz der Bevölkerung erforderlich“

Der in Bayern lebende Musiker beurteilte die Maßnahmen quasi als Enteignung, er habe nicht zumutbare Sonderopfer bringen müssen. Weil er fünf Konzerte seiner Musikgruppe in Baden-Württemberg absagen und Vorschüsse zurückzahlen musste, seien ihm die Einnahmen weggebrochen. Seine Klage war vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Stuttgart gescheitert. Nun blieb auch seine Revision vor dem BGH erfolglos.

Der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann wies in der Urteilsbegründung darauf hin, dass ein Anspruch auf Entschädigung nur dann bestehe, wenn eine staatliche Maßnahme rechtswidrig war und den Betroffenen ein „besonderes, nicht zumutbares Opfer“ abverlangt wurde. Beides sei hier nicht der Fall. „Die Verbote waren nicht rechtswidrig, sondern zum Schutz der Bevölkerung geeignet und erforderlich“, so Herrmann in der Urteilsbegründung. Die Maßnahmen seien immer nur befristet verhängt worden, es habe ein stufenweises Öffnungskonzept gegeben.

Urteil mit Signalwirkung

Der BGH-Senat verwies zudem auf großzügige Corona-Soforthilfen für Soloselbstständige, die Baden-Württemberg gewährte. Die finanzielle Unterstützung konnte bis zu 9000 Euro betragen. Auch in Bayern, wo der Musiker lebt, gab es Finanzhilfen, die er auch bekommen habe. Schließlich sei zu berücksichtigen, dass die Untersagung zweieinhalb Monate dauerte, danach seien Auftritte wieder möglich gewesen. Nach allem seien die Folgen für den Künstler nicht unzumutbar gewesen.

Der Musiker zeigte sich von dem Urteil enttäuscht. „Leben und Gesundheit der Kultur sind nicht geschützt worden“, sagte er. Die Kulturschaffenden hätten sehr wohl Sonderopfer geleistet, von einem auf den anderen Tag seien alle Einnahmen weggebrochen. Er habe erlebt, wie Künstler in Depressionen und Alkoholismus verfallen und abgestürzt sind. Seine Corona-Hilfen bezifferte er mit 1000 Euro monatlich, aber alleine seine Versicherung koste 1200 Euro. Kilger war auch in den Vorinstanzen gescheitert – sowohl in Baden-Württemberg wie auch in Bayern, dem Sitz seiner kleinen Firma für Film- und Musikproduktion. Er will nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Das Urteil dürfte Signalwirkung haben auf die Klagen anderer Künstler. Auch in vorherigen Urteilen hatte der BGH eine Staatshaftung wegen coronabedingter Einnahmeausfälle zurückgewiesen. So scheiterten im Mai eine Friseurin und im März ein Gastronom und ein Hotelier mit ihren Klagen.

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