Bad Dürkheim Afrikanische Schweinepest: Was im Kreis Bad Dürkheim gilt

Die Pufferzone umschließt die infizierte Zone. Ihr Zweck: das Risiko einer Verbreitung der Seuche möglichst reduzieren.
Die Pufferzone umschließt die infizierte Zone. Ihr Zweck: das Risiko einer Verbreitung der Seuche möglichst reduzieren.

Der Landkreis Bad Dürkheim hat eine Allgemeinverfügung mit Regeln zur Afrikanischen Schweinepest erlassen. Laut Kreisverwaltung ist der Landkreis noch nicht unmittelbar von der Seuche betroffen. Weil die Schweinepest aber in den Landkreisen Alzey-Worms und Mainz-Bingen sowie im Kreis Bergstraße in Hessen ausgebrochen ist, wurden nach Vorgaben der EU-Kommission mehrere Restriktionszonen eingerichtet. Eine davon, eine sogenannte Pufferzone oder Sperrzone I, reicht bis in den Landkreis Bad Dürkheim hinein.

Die Maßnahmen betreffen derzeit nur Jäger und Schweinehalter. Für Jäger gilt beispielsweise, dass die Jagd nur als Ansitzjagd oder Fallenjagd gestattet ist.

Schweinehalter müssen dem Veterinäramt die Anzahl der gehaltenen Schweine melden sowie weitere Angaben machen, etwa zur Nutzungsart der Tiere.

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