Hintergrund Bundesnotbremse: Lockerungen frühestens ab Samstag

Seit 18. April gelten im Kreis Ausgangsbeschränkungen.
Seit 18. April gelten im Kreis Ausgangsbeschränkungen.

Kaum eine Zahl wird derzeit so stark beachtet wie der Inzidenzwert, der die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus in den vergangenen sieben Tagen berechnet auf 100.000 Einwohner angibt. Dieser sinkt im Kreis Bad Dürkheim seit einigen Tagen. Doch sind auch Lockerungen der Corona-Auflagen in Sicht?

Seit 18. April gelten im Kreis Bad Dürkheim wegen des Überschreitens des Inzidenzwerts von 100 die Vorschriften der sogenannten Bundesnotbremse. Diese sind im Bundesinfektionsschutzgesetz festgeschrieben. Maßgebend für ein Außerkrafttreten der Bundesnotbremse ist der Inzidenzwert des Robert Koch-Instituts (RKI) – nicht der des Landesuntersuchungsamts Rheinland-Pfalz, auf den sich die RHEINPFALZ bezieht. Darauf weist die Kreisverwaltung hin.

„Der RKI-Wert entspricht immer dem LUA-Wert des Vortags“, erklärt Sina Müller, Pressesprecherin der Kreisverwaltung. Die Daten werden am RKI einmal täglich jeweils um Mitternacht aktualisiert – die des LUA nachmittags. Nach Lesart des Bundesinfektionsschutzgesetzes ist der Kreis Bad Dürkheim erst am Freitag unter die 100er-Marke gerutscht. Da Sonn- und Feiertage nicht mitgezählt werden, ist der Montag der zweite Tag, an dem der Schwellenwert unterschritten war: Dieser lag laut RKI bei 88,9. Für Dienstag wird dieser weiter sinken, da der aktuellere LUA-Wert 85,9 beträgt.

Infos per Pressemitteilung und online

Bleibt der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen – ausgenommen Sonn- und Feiertage – unter 100, dann tritt die Bundesnotbremse außer Kraft. Diese Marke wäre bei weiterhin guter Entwicklung im Kreis am Donnerstag erreicht. „Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt ab dem Tag nach dem Eintreten der Maßnahmen des Absatzes 1 an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100, so treten an dem übernächsten Tag die Maßnahmen (...) außer Kraft“, heißt es dazu im Bundesinfektionsschutzgesetz. Das bedeutet, frühestens ab Samstag würden im Kreis Bad Dürkheim wieder die in der 19. Coronabekämpfungsverordnung des Landes festgelegten Regelungen für eine Kommune gelten, deren Inzidenzwert zwischen 50 und 100 liegt. „Die Kreisverwaltung wird dann keine Allgemeinverfügung erlassen, sondern auf ihrer Website und mit einer Pressemitteilung bekannt machen, dass die Bundesnotbremse nicht mehr gilt“, erklärt Kreissprecherin Müller.

Für die Bürger im Kreis würden die Landesregelungen einige Lockerungen mit sich bringen: So würden Ausgangsbeschränkungen ebenso entfallen wie die Pflicht, einen negativen Coronatest in den meisten Geschäften des Einzelhandels vorzulegen. Auch beim Sport gäbe es Lockerungen, zudem wäre Außengastronomie bei Vorlage eines negativen Testergebnisses möglich.

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