Bobenheim am Berg Rechtliche Fallstricke bei Wohnhausbau

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Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass ein Grundstück, das bisher zum Sondergebiet Wochenendnutzung gehörte, in den Bebauungsplan Im Pflänzer einzubeziehen. Kritik gab es aber an der Kreisverwaltung.

In der Ratssitzung am Mittwoch wurde die Bauabteilung des Kreises kritisiert, weil man den Besitzern des Grundstücks das Bauen erschwere. Wie berichtet, möchte eine Familie auf dem Grundstück, auf dem derzeit ein Wochenendhaus steht, seit zwei Jahren ein Wohnhaus bauen. Eine Bauvoranfrage war abgelehnt worden. Dagegen hatte die Familie Widerspruch eingelegt, eine Entscheidung wurde im Kreisrechtsausschuss erst einmal ausgesetzt. Im Januar stimmten der Rat dem Bauvorhaben zu, weil das Grundstück im Wochenendhausgebiet voll erschlossen ist. Die Ratsmitglieder sprachen sich dafür aus, das Vorhaben auf Grundlage von Paragraf 34 der Landesbauordnung zu genehmigen. Dies bedeutet, dass es sich in die Umgebung einfügen muss

Die Kreisverwaltung forderte aber, dass das Grundstück durch eine Satzung in das angrenzende Baugebiet einbezogen werden müsse. Der Rat beschloss nun, dass diese Satzung aufgestellt werden soll. „Es ist schlimm, dass man solche Wege gehen muss, für eine Sache, die viel einfacher wäre“, kritisierte Dietrich Briese (SPD). Bürgermeister Dietmar Leist (CDU) berichtete, dass die Bauabteilung der Verbandsgemeinde in Freinsheim keine Zeit dafür habe, die Planung für die Ergänzungssatzung zu erstellen, deshalb müsse ein Ingenieurbüro beauftragt werden. Er sei gespannt, ob die Grundstücksbesitzer bereit seien, die Kosten zu zahlen. Beigeordneter Andreas Eberlein (CDU) verwies darauf, dass Bauen inzwischen weitaus teurer geworden sei. Man könne nur hoffen, dass die Familie ihren Wunsch nach einem Haus noch realisieren könne. Leist äußerte die Befürchtung , dass die Planung einige Zeit dauern werde.

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