Blickpunkt RHEINPFALZ Plus Artikel Wähleradressen gegen Gebühr

Dürfen Verwaltungen Wähleradressen weitergeben?
Dürfen Verwaltungen Wähleradressen weitergeben?

Der Landtagswahlkampf geht in den Endspurt. Viele Wähler haben in den vergangenen Tagen Flugblätter in ihren Briefkästen gefunden. Dass auch richtige Briefe mit persönlicher Adresse dabei waren, ging einigen zu weit. Ist das überhaupt erlaubt?

Mehrere RHEINPFALZ-Leser, die in den vergangenen Tagen Wahlwerbebriefe des CDU-Direktkandidaten Markus Wolf erhalten haben, haben in E-Mails an die Lokalredaktion ihre Verwunderung darüber

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