Über den Kirchturm hinaus Warum Segenswünsche nicht nur zur Taufe angebracht sind

Mit der Taufe sind auch allerlei Segenswünsche für den meist noch jungen Täufling verbunden.
Mit der Taufe sind auch allerlei Segenswünsche für den meist noch jungen Täufling verbunden.

Von Andreas Matheis
In den letzten Wochen und Monaten durfte ich einige Tauffeiern halten, nicht nur in unserer Pfarrei Bad Dürkheim, sondern auch in auswärtigen Gemeinden. Insbesondere in den Talgemeinden Esthal, Elmstein, Weidenthal, Lambrecht und Lindenberg war ich vertretungsweise aktiv. Es war sehr schön, gemeinsam mit den Familien Kinder in die Gemeinden aufzunehmen. Die Namen einiger Täuflinge – Margarethe, Nicola, Alina, Luis und Magdalena – sind mir noch sehr gegenwärtig. Insbesondere der Taufspruch, den eine Familie für ihr Kind bewusst ausgewählt hat, ist mir in bleibender Erinnerung. Er lautet: „Ich rufe dich bei deinem Namen: Mein bist du.“ So steht es im Buch Jesaja. Wir alle haben meist von unseren Eltern einen Namen bekommen.

In der vergangenen Woche, am 12. September, feierten wir den Gedenktag „Maria Namen“. Das gegenwärtige Fest bestand bereits im Jahr 1513 in Spanien. 1683 führte Papst Innozenz XI. das Fest für die ganze Kirche ein. Der neue römische Generalkalender nennt das Fest nicht mehr, doch im deutschen Regionalkalender hat es als Gedenktag Aufnahme gefunden. In manchen Gegenden wurde bis ins letzte Jahrhundert hinein oft nur der Namenstag, vorrangig vor dem Geburtstag, gefeiert. Die Tradition, einem Täufling bei der Taufe einen Heiligennamen zu geben, reicht bis ins 4. Jahrhundert zurück. Das Konzil von Trient hatte dies 1563 bestätigt. Im Mittelalter war es üblich, bei der Taufe den Namen des Tagesheiligen zu geben. So fielen damals Tauf- und Namenstag zusammen. Heilige und Seliggesprochene werden als Vorbilder im Glauben verehrt. Man betrachtet sie als Fürsprecher bei Gott. So erlebe ich oft, dass Eltern im Taufgespräch Informationen über die Namenspatrone ihrer Kinder erfahren wollen.

Brücke zum Weltkindertag

In diesem Zusammenhang können wir auch eine Brücke zum Weltkindertag schlagen, den wir am 20. September begehen. Im Jahr 1954 beauftragten die Vereinten Nationen das Kinderhilfswerk Unicef, jährlich weltweit einen Kindertag auszurichten. Die Vereinten Nationen (Uno) sind eine weltweite Organisation, die sich für die gleichen Rechte aller Menschen einsetzt. Seit 1989 sind die Rechte der Kinder in der UN-Kinderkonvention geregelt. Immer noch gibt es Länder, in denen Kindern diese Rechte verwehrt sind. Sie leiden Hunger, müssen hart arbeiten und können keine Schule besuchen. Mittlerweile wird der Weltkindertag in mehr als 145 Ländern mit Veranstaltungen und Kinderfesten gefeiert, aber nicht in allen Ländern zu diesem Termin.

In Deutschland feiern wir den Weltkindertag in mehr als 400 Städten und Gemeinden. Im Jahr 2024 begehen wir das 70. Jubiläum dieses wichtigen Tages. Das jeweilige Motto legt das Deutsche Kinderhilfswerk alljährlich mit Unicef fest. Dieses Jahr lautet es: „Mit Kinderrechten in die Zukunft“. Aus Sicht der beteiligten Organisationen muss die Politik die Rechte der Kinder mehr als bisher in den Mittelpunkt stellen und vor allem junge Menschen stärken, die strukturell benachteiligt sind, sowie Kinder in armutsbetroffenen Haushalten, geflüchtete und migrierte Kinder und Kinder mit Behinderung.

So können wir die guten Segenswünsche, die bei einer Tauffeier zum Ausdruck kommen, auf alle Kinder übertragen. Sie sind die Zukunft unserer Gemeinden, unseres Landes, ja unserer Welt.

  • Andreas Matheis, Diakon der katholischen Pfarrei Heilige Theresia vom Kinde Jesus, Bad Dürkheim
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