Donnersbergkreis Aus dem Gerichtssaal: Kurzer Prozess wegen Hitlergruß

«Rockenhausen.»Sprichwörtlich kurzen Prozess hat das Amtsgericht Rockenhausen mit einem Eisenberger gemacht. Der Mann, dem die „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ vorgeworfen wird und der sich gegen die ihm auferlegte Geldstrafe wehrt, ist zum Verhandlungstermin nicht erschienen. Das Gericht urteilte daraufhin, dass der Einspruch gegen den Strafbefehl verworfen wird.

Der Eisenberger soll in seiner Heimatstadt vor Zeugen den Hitlergruß gezeigt und einen Dritten rassistisch beschimpft haben. Deshalb wurde von dem Mann wegen des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ die Zahlung von 1200 Euro gefordert. Dagegen hatte er fristgerecht Einspruch erhoben. Am 7. Dezember erhielt der Mann laut Gericht die Ladung zur Verhandlung, die nun stattfand. Nachdem die Richterin im jeweils mehrminütigen Abstand dreimal die Sache aufgerufen hatte, stellte sie fest, dass der Angeklagte „unentschuldigt ferngeblieben“ ist, und entließ die beiden Zeugen, ohne dass sie eine Aussage machen mussten. Der Amtsanwalt stellte für die Staatsanwaltschaft den Antrag, den Einspruch gegen den Strafbefehl zu verwerfen. Diesem Antrag folgte das Gericht in seinem Urteil ohne Zögern. Die Zahlung des Betrages von 1200 Euro in 40 Tagessätzen à 30 Euro wird vollstreckt. Begleicht der Mann die Forderung nicht, kommt er zur Ersatzfreiheitsstrafe für 40 Tage ins Gefängnis.

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