Rockenhausen Berauscht auf dem E-Scooter

Auch für E-Scooter-Fahrer gelten Promillegrenzen.
Auch für E-Scooter-Fahrer gelten Promillegrenzen.

Die Polizei in Rockenhausen hat im Laufe der Montagnacht gleich zwei Fahrten unter Drogeneinfluss zur Anzeige gebracht.

In den frühen Morgenstunden des Montags wurden bei Verkehrskontrollen in Rockenhausen drogentypische Auffälligkeiten bei zwei E-Scooter-Fahrern festgestellt. Die Kontrollen fanden gegen 1.30 Uhr in der Bezirksamtsstraße statt. Beide Fahrer, die aus dem Donnersbergkreis stammen, wurden positiv auf THC (Tetrahydrocannabinol) getestet. Sie gaben den Konsum von Cannabis zu. Den Fahrern wurde daraufhin die Weiterfahrt untersagt, und es wurden Blutproben entnommen. Ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren wurde gegen beide eingeleitet.

Sollten die Blutproben den Verdacht bestätigen, müssen die Fahrer mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Sie erwartet ein Bußgeld von mindestens fünfhundert Euro, zuzüglich der Verfahrenskosten. Zudem wird ein einmonatiges Fahrverbot verhängt, und es werden zwei Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen. Darüber hinaus wird die zuständige Fahrerlaubnisbehörde informiert, die eine Eignungsprüfung der Fahrer durchführt.

Bereits eine Stunde zuvor war bei einer weiteren Kontrolle eines E-Scooter-Fahrers in Rockenhausen drogentypisches Verhalten festgestellt worden. In diesem Fall konnte eine Fahrt unter Drogeneinfluss noch vor Fahrtantritt verhindert werden. Die Polizei betonte die Wichtigkeit der Einhaltung der Verkehrsregeln und appellierte an alle E-Scooter-Fahrer, sich umfassend über die geltenden Vorschriften zu informieren.

Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass die 0,5 Promille-Grenze auch für E-Scooter gilt. Diese Kontrollen verdeutlichen die Notwendigkeit, sich an die Verkehrsregeln zu halten, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.

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