Donnersbergkreis Biogasanlage: Pläne müssen neu ausgelegt werden

GÖLLHEIM. Ein Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2013 hat Folgen für die Planung der Göllheimer Biogasanlage: Die Gemeinde muss die Bebauungspläne zum dritten Mal öffentlich auslegen und abwägen. An der tatsächlichen Planung und den Verfahrensunterlagen soll sich allerdings nichts ändern.

Der Göllheimer Gemeinderat leitete in seiner Sitzung am Mittwoch einstimmig ein „ergänzendes Verfahren“ ein. Dieses soll neuen inhaltlichen Anforderungen an die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung Rechnung tragen. Die strengeren Normen wurden vom Bundesverwaltungsgericht am 18. Juli 2013 beschlossen. Der Gerichtsbeschluss hat, wie Ortsbürgermeister Dieter Hartmüller erläuterte, weitreichende Folgen. Alle Bebauungspläne seit 2004 könnten bei Kontrollverfahren für nichtig erklärt werden, sofern sie nicht „geheilt“ würden. Der Heilung, so Hartmüller, diene das „ergänzende Verfahren“ mit erneuter öffentlicher Auslegung, Abwägungsentscheidung und Genehmigung. Vor dem Hintergrund der Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan „Biogasanlage“ sei die Gemeinde gezwungen, diesen Weg zu gehen und das Verfahren einzuleiten. Hartmüller fügte an, das Gleiches auch für die Bebauungspläne für die Baugebiete „Süd VIII“ und „Süd IX“ bis hin zu den Plänen für den „Energiepark“ und den „Windpark Göllheimer Wald“ gelten könnte. Das werde in Kürze geprüft und gegebenenfalls nach der Kommunalwahl vom neuen Gemeinderat entschieden. Spiel- und Trimmgeräte für Jung und Alt wird es auf dem Waldspielplatz“ bei der Pfälzerwald-Verein-Hütte geben. Den Bauauftrag über 24.500 Euro vergab der Rat an die Firma Stelzer aus Göllheim. Das Projekt wird zu 55 Prozent aus dem Leader-Programm gefördert. Der Rat nahm außerdem Spenden in Höhe von 240 Euro für die Göllheimer Jugend entgegen. (til)

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