Donnersbergkreis Brief an die Lokalredaktion:

Um es gleich vorweg zu nehmen: Ich bin kein Windkraftgegner. Wir müssen weg von der Atomkraft – und Windräder sind, mit Bedacht aufgestellt, ein kleiner Schritt in diese Richtung. Als interessierter Bürger habe ich mich ausgiebig über den aktuellen Stand im Bereich Technik, Gesundheit, Wirtschaftlichkeit bezüglich Windkraftanlagen (WKA) informiert und war bei der Sitzung des VG-Rats in Sankt Alban als Zuhörer anwesend – und dort hätten sich mir die Haare gesträubt, wenn ich noch welche besäße! Bei der Offenlage der 40 eingegangenen Stellungnahmen der Bürger und Träger öffentlicher Belange wurden alle Anträge einstimmig vom noch anwesenden VG-Rat abgelehnt. Und das bei 40 unterschiedlichsten, größtenteils völlig berechtigten Eingebungen? Da die Themen „Wirtschaftlichkeit“ (nach meinen Erkenntnissen eher nicht), „Tierwelt“ (wird eh drauf gepfiffen) und „Landschaftsbild“ (es IST eine Verschandelung) den Rahmen meines Leserbriefes sprengen würden, möchte ich mich auf den Mindestabstand beschränken. Die WHO empfiehlt zum Schutz vor „hörbarem“ Schall einen Mindestabstand von 1600 Meter von WKA zu Wohngebäuden. Hörbarer Schall macht krank und sorgt unter anderem für Schlafstörungen. Dies ist international anerkannt. Aber was ist mit Infraschall (unter anderem Schall zwischen 0 bis 8 Herz, den der Mensch nicht hören kann)? Messungen nach der Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm berücksichtigen diese Frequenzen nicht! Aber genau diese Frequenzen haben eine sehr hohe Reichweite und führen zu starken gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Menschen und Tieren, was immer mehr Studien weltweit untermauern. Im aktuellen Landesgesetz Rheinland-Pfalz sind für WKA 600 Meter Mindestabstand vorgeschrieben. Dieser Wert soll demnächst auf 1000 Meter korrigiert werden. 1600 Meter werden nicht in Betracht gezogen, weil dann die Ausbauziele der Regierung gefährdet sind. Berücksichtigt man Infraschall, wären sogar 3000 Meter Abstand empfohlen! Ausbauziele haben Vorrang vor der Bürgergesundheit! In Rheinland-Pfalz wird die Empfehlung der WHO wissentlich missachtet und damit in Kauf genommen, dass die betroffenen Bürger (man geht von mindestens 10 bis 30 Prozent aus, die empfindlich auf Schall und Infraschall reagieren) gesundheitlich geschädigt werden. Wer die Studien zum Thema Infraschall verfolgt (andere Länder wie zum Beispiel Großbritannien sind uns da um Meilen voraus), stellt fest, dass gesundheitsschädliche Auswirkungen immer wahrscheinlicher sind. An dieser Stelle möchte ich auf das Grundgesetz verweisen: Aus dem verfassungsrechtlichen Schutzauftrag aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 ergibt sich für den Staat die Pflicht, das Leben und die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen zu schützen. „Beschützt“ komme ich mir im Moment jedoch nicht vor. Alleine die mögliche Gesundheitsgefährdung hätte zumindest einen Aufschub der Beschlüsse erfordert, bis ein eindeutiges Ergebnis vorliegt. Dazu schrieb der Deutsche Arbeitgeberverband schon 2014: „Lässt der Staat (in diesem Sinne umfasst der Begriff auch die Kommunen) es zu, dass Großwindanlagen in einem völlig unzureichenden Abstand von teilweise nur wenigen 100 Metern zu menschlichen Wohnungen errichtet werden, verletzt er seinen staatlichen Schutzauftrag und kann für die gesundheitlichen Folgen haftbar gemacht werden. Vor diesem Hintergrund birgt es große Gefahren auch für die Kommunen und ihre Akteure, wenn diese bei ihrer Planung von sogenannten ’Windkraft-Vorrangflächen’ bereitwillig den ’Abwägungsvorschlägen’ der beauftragten Planungsfirmen folgen …“ Sollten sich die Studien bewahrheiten, besteht also auch für Kommunalpolitiker ein persönliches Haftungsrisiko, wenn geschädigte Bürger klagen. Wussten das die CDU- und FWG-Fraktionen und der fraktionslose Herr Prügel vielleicht und haben unter anderem deshalb an diesem Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen? Ich hoffe, dass wir in Gehrweiler verschont bleiben, da unser Ortsgemeinderat gegen die Errichtung von Windrädern gestimmt hat.

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