Donnersbergkreis „Ein Instrument zur Mitgestaltung“

16.587 Quadratmeter groß ist das Gebiet auf dem Kirchheimbolander Schillerhain, das als „Geschützter Landschaftsbestandteil“ aus
16.587 Quadratmeter groß ist das Gebiet auf dem Kirchheimbolander Schillerhain, das als »Geschützter Landschaftsbestandteil« ausgewiesen werden soll. Schutzzweck ist unter anderem die Erhaltung des landschaftsprägenden Baumbestandes.

„Um den Charakter dieser noch vollständigen, historischen Parkanlage für die Zukunft zu erhalten, fordern wir, dass Vorsorge zum Schutz der Bäume getroffen wird. Vorsorge, die nur durch eine Unterschutzstellung gewährleistet ist.“ Das betonte Ulrike Ettinger von der Interessengemeinschaft. Die Notwendigkeit der Unterschutzstellung der Bäume zeige sich an deren Zustand, „bedingt durch unterlassene Vorsorgemaßnahmen während der Bauphase des Hotel-Anbaus. Den Ausführungen im Baumkataster ist zu entnehmen, dass einige Bäume zum Teil sehr stark beschädigt sind.“ Das zeigte Ettinger unter anderem auch mit Bildern von Bäumen auf der linken Seite der Wartturmallee. Sie erinnerte auch an die Geschichte, die 1859 geborene Idee anlässlich des 100. Geburtstages von Friedrich Schiller einen Bürgerpark anzulegen – „im Rahmen einer großen, deutschlandweiten Bewegung für Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Heute leider wieder ein brandaktuelles Thema“, sagte Ettinger. 1860 konnte durch Stiftung, Schenkung und Verkauf mit der Planung und Umsetzung der Anlage begonnen werden. Die Stadt habe eine Verantwortung, auch gegenüber nachfolgenden Generationen, für den Erhalt der Anlage Sorge zu tragen. „Er ist mit einer der ältesten Bürgerparks bundesweit“, betonte Ettinger, die auch von mehreren ehrenamtlichen Arbeitseinsätze der Interessengemeinschaft in der Anlage berichtete. „Wir hatten schon vor Jahren die Absicht, die Schillerallee als Naturdenkmal unter Schutz zu stellen“, sagte Dieter Hünner von der Kreisverwaltung. Man habe sich schließlich dagegen entschieden, weil die Allee der Stadt gehöre – „also in öffentlicher Hand ist“, so Hünner. Das vorgesehene Gebiet ist 16.587 Quadratmeter groß und umfasst grob das Areal des Bürgerparks vom „Zipfel“ des Wäldchen im Norden bis an den Rand der Wohnbebauung im Süden des Schillerhains und nach Osten hin den abgestuften Baumbestand am ehemaligen Rosengarten. Die Baulichkeiten des Hotels bleiben ausgespart. Schutzzweck sei die Erhaltung des landschaftsprägenden Baumbestandes sowie die Erhaltung seiner besonderen Eigenart und Schönheit, so Hünner. Verboten seien dann künftig in dem Areal bauliche Anlagen – auch solche, die keiner Baugenehmigung bedürfen. Auch gewerbliche oder gastronomische Nutzungen dürfen in dem Bereich nicht mehr betrieben werden, unter anderem ist auch das Fahren und Parken von Fahrzeugen aller Art nicht mehr gestattet. Allerdings sei für die Stadt auch eine eingeschränkte oder zeitlich begrenzte Nutzung möglich, beispielsweise für ein Schillerhainfest oder eine kulturelle Veranstaltung. „Es ist ein Instrument zur Mitgestaltung. Kein absolutes Verbotsinstrument“, betonte Hünner. Welche Vorteile hat eine solche Rechtsverordnung? „Sie würdigt den Bestand, dem vor 130 Jahren angedachten Schutzzweck wird entsprochen.“ Man habe dennoch die Möglichkeit mitzugestalten. „Wenn irgendwas passiert, hat die Stadt immer die Möglichkeit, mit der Rechtsverordnung einzugreifen“, so Hünner. Er ging auch auf die im vergangenen Jahr geführte Diskussion über die Errichtung eines Biergartens ein. Im Bereich des Wäldchens, der Allee oder des Rosengartens sei dies nicht möglich, weil Hünner unter anderem durch die Verlegung von Leitungen einen großen Schaden am Wurzelwerk befürchtet. Es entwickelte sich unter den Stadtratsmitgliedern eine intensive Diskussion über Vor- und Nachteile einer solchen Unterschutzstellung. Eingangs hatte Stadtbürgermeister Klaus Hartmüller gesagt, dass kein Beschluss vorgesehen ist. „Die Fraktionen sollen noch einmal darüber beraten. Das Thema wird vermutlich im Oktober noch einmal auf die Tagesordnung kommen“, so Hartmüller. Für Fritz Leber (SPD) könnte eine solche Rechtsverordnung gerade im Jahr des 650. Geburtstages der Stadt ein Symbol sein, „das den Geist der damaligen Schenkung bestätigt“. Er schätze den Schillerhain wahnsinnig, meinte Marc Muchow (CDU). „Die Schäden an den Bäumen hätten nicht passieren dürfen. Aber sollten dort oben weitere Baumaßnahmen stattfinden, muss die Stadt ohnehin zustimmen. Also ändert sich doch auch fast nichts zu einer Unterschutzstellung.“ Manfred Grill (Grüne) meinte: „Man würde ein Zeichen setzen, das zukunftsweisend wäre.“ Wie weitere Ratsmitglieder lobte er das Engagement der IG Schillerhain. „Das hat Vorbildcharakter.“ Alexander Groth (FWG) hob die ökologische Verwurzelung hervor: „Wir können klar und deutlich zeigen, dass wir für die nachfolgenden Generationen etwas hinterlassen wollen.“ Die Kreisverwaltung könnte, so sagte Hünner auf eine Frage von Leber, eine solche Unterschutzstellung ohne die Zustimmung des Stadtrates anordnen. „Wir wollen aber eine Einigung.“

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