Sippersfeld Gemeinde will Ursachen von Hangrutsch auf die Spur kommen

Für die Gemeinde wirft der Hangrutsch, der sich 2020 ereignete, noch einige Fragen auf.
Für die Gemeinde wirft der Hangrutsch, der sich 2020 ereignete, noch einige Fragen auf.

Ein Hangrutsch beschäftigt weiter die Gemeinde Sippersfeld. Davon betroffen ist auch der Fußball-Club „Eiche“, das Gelände sackte auf einem Teil der Böschung an der Sportplatzanlage ab.

Passiert war der Hangrutsch bereits 2020, weshalb sich der Ortsgemeinderat schon vor längerer Zeit mit der Ursache und der Behebung befasst hatte. Vor einem Jahr beschloss der Gemeinderat auf Anraten von VG-Bürgermeister Rudolf Jacob (CDU) die Kontaktaufnahme zum Geologen Jost Haneke in Imsbach zu einer ersten Einschätzung der Sachlage. Auf dessen Anraten hin wurde das rheinland-pfälzische Landesamt für Geologie und Bergbau in Mainz mit der Abgabe einer ingenieurgeologischen Stellungnahme beauftragt.

Darin steht, dass der Sportplatz im Bereich eines Geländeeinschnitts errichtet wurde, so dass dieser dreiseitig von einer Böschung umgeben ist. Es entstanden Böschungsbereiche bis maximal sieben Meter Höhe bei einem Neigungswinkel bis zu 45 Grad. Im ersten Schadensbereich über eine Breite von etwa sieben Meter wurde ein bindendes Lockergestein festgestellt. Oberhalb der Böschungslinie weist das Gelände eine weitere Versteilung auf, so dass lokal mit weiteren Nachbrüchen gerechnet werden muss. Dies könne auch zu Beeinträchtigungen des oberhalb verlaufenen Weges führen, so die Geologen. Aufgrund der steilen Böschungsgeometrie müsse bei dem Bodenmaterial davon ausgegangen werden, „dass vor dem Eintreten des aktuellen Schadensfalls keine größeren Standsicherheitsreserven vorhanden waren“.

Statische Abstützung reicht nicht aus

Der zweite Schadensbereich hat eine Länge von 13 Metern. An der Böschungsoberfläche seien Bewegungen und Absackungen zu erkennen, heißt es in der Stellungnahme. Die Winkelstützelemente am Böschungsfuß deuten auf Böschungsbewegungen hin und zeigen, dass die verwendeten Fertigelemente die auftretenden Kräfte nicht schadlos aufnehmen können, also unterdimensioniert sind. Auch hier sei künftig mit weiteren Bewegungen zu rechnen, da keine statisch ausreichende Abstützung am Böschungsfuß vorhanden ist. Offensichtlich sei keine dauerhafte Standsicherheit gegeben, so das Landesamt. Weitere Einwirkungen wie Regenwasser können das labile Gleichgewicht weiter stören und lokale Schadensfälle auslösen.

Da eine einfache Abflachung des Böschungswinkels nicht in Frage komme, sind aus Sicht der Fachleute konstruktive Maßnahmen erforderlich. Denkbar sind nach dieser Stellungnahme Schwergewichts- oder Winkelstützmauern. Nicht ausgeschlossen ist eine mehrreihige Gabionenwand als Stützkörper am Böschungsfuß im Hinblick auf das zu erwartende Oberflächenwasser. Damit werde ein möglicher Druckaufbau durch Wasser hinter dem Bauwerk verhindert. Für die Dimensionierung der Gabionenwand empfiehlt das Landesamt die Einschaltung eines Fachbüros für Geotechnik.

Zur Abwehr von größeren Schäden seien Maßnahmen dringend notwendig, befand Ratsmitglied Siegbert Daub (Wählergemeinschaft „Wir.Machen.Gemeinsam“) auf der jüngsten Gemeinderatssitzung. Der Fußball-Club sei finanziell nicht in der Lage, eine Sanierung durchzuführen. Außerdem sei der Hang im Eigentum der Ortsgemeinde. Der Sportplatz liege am tiefsten Punkt des Geländes, so dass das Wasser von anderen Grundstücken komme, so sein Fraktionskollege Sascha Schläfer.

Baugrunduntersuchung als nächster Schritt

Die FWG-Ratsmitglieder Ralf Theobald und Patrick Deutschle zeigten sich nicht abgeneigt, „Hilfen zu leisten“. Es gäbe zwar ein Gutachten, doch in den Berg habe niemand geschaut. „Wenn die Ursache für den Hangrutsch nicht bekannt ist, lässt sich auch keine gezielte Sanierung durchführen“, fügte Fraktionsvorsitzender Thomas Keller von der Wählergemeinschaft an.

Durch weitere Gutachten lasse sich der eigentliche Grund vielleicht feststellen, sagte Ratsmitglied Gerold Siebecker (Wählergemeinschaft). Sie seien aber mit hohen Kosten verbunden. Ob ein solcher Schritt sinnvoll sei, müsse gut durchdacht werden. Wenn der Fußball-Club Veränderungen am Gelände vorgenommen habe, sei zu prüfen, ob er in Regress genommen werden könne. Um weitere Schäden zu vermeiden, sollte die Ortsgemeinde unverzüglich tätig werden. Ein Regressanspruch könne dann in der Folgezeit geklärt werden.

Der jetzige Zustand könne so nicht belassen werden, pflichtete Ortsbürgermeisterin Martina Lummel-Deutschle (FWG) bei. Einstimmig beschloss der Rat die Durchführung einer Baugrunduntersuchung. Deren Kosten belaufen sich auf rund 6400 Euro. Sie werden im Haushalt außerplanmäßig bereitgestellt, so dass mit den Arbeiten begonnen werden kann. Die Vergabe des Auftrages wurde ebenfalls einstimmig beschlossen.

Weitere Themen im Rat

  • Der Gemeinderat will, dass im Kurvenbereich Dammberg/Schefferstück ein Verkehrsspiegel installiert wird, und beschloss den Antrag an die Verbandsgemeinde.
  • Beschlossen wurde eine neue Friedhofsgebührensatzung.
  • Für die kommunale Bücherei wurde ein neuer Drucker gespendet.
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