Donnersbergkreis „Nomeny existiert nicht mehr“

Vor 100 Jahren tobte der Erste Weltkrieg. Was sich in diesen schweren Jahren hier vor Ort zugetragen hat, haben wir im damaligen „Kirchheimbolander Anzeiger“ nachgeschlagen.

Göllheim. Die ersten 30 verwundeten Soldaten kommen im September 1914 an und werden ins hiesige Krankenhaus und in das zum Lazarett eingerichtete Nebengebäude des Uhl’schen Hauses gebracht. Die Pflege übernimmt das Rote Kreuz. Ein französischer Junge von viereinhalb Jahren wird schon seit drei Wochen hier betreut. „Seine Eltern wurden im Verlauf eines hinterlistigen Angriffs der Dorfbewohner von Nomeny (Lothringen) auf unsere Truppen von einem hiesigen Reservisten niedergemacht“, schreibt der Anzeiger. Der Deutsche hatte Mitleid mit dem Kleinen und brachte ihn nach Metz, von wo er mit Erlaubnis der Kommandantur von seiner Frau abgeholt wurde. „Der Ort Nomeny existiert nicht mehr.“ 17. September. In Bolanden, Ilbesheim und Kirchheimbolanden traten typhusverdächtige Fälle auf. Es wird daher dringend geraten, Wasser, Milch, Obst und Gemüse nur abgekocht zu genießen. Kibo, 18. September. Gestern Nachmittag trafen weitere 18 Verwundete hier ein. Zur Zeit befinden sich hier 98 Verwundete in Anstaltsbehandlung, wovon bei Geheimrat von Brunck 16 verpflegt werden, im Erholungshaus der badischen Anilinfabrik mit Villa Dr. Michel 33, im Distriktskrankenhaus zehn, im Kino 18, im städtischen Kurhaus elf und im Wolffstift zehn. Außerdem kamen einige in Privatlogis unter. Der Typhusverdacht wurde nicht bestätigt. Ein orkanartiger Sturm riss das Obst von den Bäumen ab. Dreisen. Unterm Vorwand, es sei für freiwillige Krankenhauszwecke, treiben sich zwei Männer in unserer Gegend umher und bieten Ansichtskarten zum Verkauf an - drei Stück für 25 Pfennige. Es sei vor ihnen gewarnt: Man weise ihnen die Tür! Kibo, 21. September. Beim hiesigen Vorschussverein wurden insgesamt 465.000 Mark Kriegsanleihen gezeichnet. Am nächsten Samstag und Sonntag, 26. und 27. September, findet für den hiesigen Bezirk im Saal der Restauration Becker die zweite Landsturmmusterung statt. Zur persönlichen Gestellung sind alle vom 1. Januar 1876 bis zum 6. August 1882 geborenen Männer verpflichtet, es sei denn, dass eine ausdrückliche Befreiung erfolgte. Befreit sind: a) unabkömmlich erklärte Beamte in Betrieben der Bahn, Post und Telegrafie, b) von Heer und Marine Ausgemusterte, c) Gemütskranke, Blödsinnige und Krüppel; für diese sind gemeindeamtliche Bestätigungen vorzulegen, d) Personen, die zu Zuchthausstrafen verurteilt sind, ferner solche, die durch Straferkenntnis aus Heer oder Marine entfernt wurden, und letztlich diejenigen, welche mit dem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte bestraft sind und noch unter der Wirkung der Ehrenstrafen stehen.

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