Niedermoschel Realsteuer-Erhöhungen: Bürger müssen zusammen jährlich 13.544 Euro mehr zahlen
Für 2024 sieht der Entwurf des Doppelhaushaltes ein besseres Ergebnis vor: Geplant ist ein Plus von 19.395 Euro. Die Hebesatzerhöhung bei der Grundsteuer B von 365 auf 500 Prozent ab 2023 bringt Mehreinnahmen von 13.544 Euro bei einem Gesamtaufkommen von 44.600 Euro. Bei der Grundsteuer A (Aufkommen 5771 Euro) wurde der Hebesatz von 325 auf den vom Land vorgegebenen Nivellierungssatz von 345 Prozent erhöht, ebenso bei der Gewerbesteuer (Aufkommen 3518 Euro) von 365 auf 380 Prozent. Alle drei Steuerarten sind auch wieder umlagenpflichtig.
Pro-Kopf-Verschuldung liegt bei 332,44 Euro
Das Eigenkapital beträgt Ende 2024 noch rund 141.000 Euro. Investitionskredite werden keine aufgenommen, die Kreditverschuldung beträgt zum Ende 2024 dann 167.551 Euro (Pro-Kopf-Verschuldung: 332,44 Euro). Liquiditätskredite bei der VG-Kasse bestehen mit rund 355.000 Euro.
Höchste Einnahmen sind die Einkommenssteueranteile mit 249.000 Euro, gefolgt von den Schlüsselzuweisungen mit 223.000. An den Kreis fließen 227.614 Euro an Umlage, die Verbandsgemeinde-Umlage schlägt mit 212.000 Euro zu Buche, die für den Kindergarten Obermoschel mit 20.000. Der Haushaltsplan wurde laut Ortsbürgermeister Gunter Keller einstimmig beschlossen.