Donnersbergkreis Verbraucherzentrale bietet Einstufungstest und Hilfestellungen rund um die Pflege

Der Medizinische Dienst beurteilt bei seinen Begutachtungen sechs Lebensbereiche. So soll ermittelt werden, wie selbstständig jemand noch handeln kann und welche Fähigkeiten er noch hat. Er fasst werden sechs Lebensbereiche, Module genannt, die unterschiedlich stark gewichtet werden. Die wichtigste Part hat Model 4, in dem es u die Frage geht, wie weit sich jemand noch eigenständig versorgen kann.

Modul 1: Hier wird auf die Beweglichkeit geschaut. Kann sich die Person noch eigenständig fortbewegen, kann sie ohne die Unterstützung durch andere Personen ihre Körperhaltung ändern kann (z. B. sich allein im Liegen drehen). Ob man sich aufgrund von geistigen Einschränkungen nicht mehr selbstständig fortbewegen kann, spielt dabei zunächst keine Rolle.

Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten wie verstehen und reden. Werden Menschen aus dem näheren Umfeld erkannt? Findet sich die betroffene Person in ihrer Umgebung zurecht? Kann sie zielgerichtete Handlungen durchführen, sich selbst anziehen, wählt sie zum Wetter passende Kleidung aus oder verlässt sich bei Schnee im T-Shirt das Haus? Hier geht es alleine um geistige Fähigkeiten.

Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Hierzu zählen Verhaltensweisen wie Aggressionen, die sowohl für die betroffene Person als auch für die Pflegeperson belastend sein können, wie Beleidigungen, schlagen oder treten oder das Ablehnen von pflegerischer Hilfe.

Modul 4: Selbstversorgung. Hierunter werden die Tätigkeiten zur Versorgung des Körpers gefasst, wie waschen, duschen, anziehen, essen, trinken und das Benutzen der Toilette. Hier ist der Maßstab wieder die Selbstständigkeit. Dieses Modul wird am stärksten bewertet.

Modul 5: Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen. In diesem Modul wird geschaut, ob ärztlich verordnete Maßnahmen von der betroffenen Person selbstständig umgesetzt werden können, und wenn nicht, wie häufig Unterstützung erforderlich ist.

Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Hierunter fällt, ob die betroffene Person ihren Alltag selbstständig gestalten kann, ob beispielsweise Kontakte zu Freunden pflegen kann, telefonieren, zu Verabredungen gehen und das Haus verlassen kann.

Die Verbraucherzentrale bietet einen Pflegegradrechner, der Hinweise über die Einstufung geben kann. Er ist nicht verbindlich, aber für eine erste Einschätzung hilfreich.

https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/gesundheit-pflege/pflegegradrechner-berechnen-sie-kostenlos-ihren-pflegegrad-93979

x