KIRCHHEIMBOLANDEN Vogelgrippe: Veterinäramt plant keine Aufstallpflicht

 Bei einem Ausbruch der Vogelgrippe in einem Bestand mit Hühnern oder Puten können innerhalb weniger Tage alle Tiere erkranken u
Bei einem Ausbruch der Vogelgrippe in einem Bestand mit Hühnern oder Puten können innerhalb weniger Tage alle Tiere erkranken und sterben..

Das Veterinäramt des Donnersbergkreises plant zum jetzigen Zeitpunkt nicht, auf einen Fall von Vogelgrippe im Vogelpark von Bobenheim-Roxheim hin eine Aufstallpflicht zu verordnen. Das hat die Kreisverwaltung am Freitag auf RHEINPFALZ-Anfrage mitgeteilt. Der Nachbarlandkreis Alzey-Worms hatte am Mittwoch verfügt, dass Geflügel ab sofort in bestimmten Bereichen nur noch im Stall oder in geschlossenen Volieren gehalten werden. Diese Regelung gilt für alle Geflügelhaltungen im Gebiet östlich der Bahnstrecke Mainz-Ludwigshafen und westlich des Rheins. Die Tiere dürfen auch nicht über Geflügelbörsen oder -märkte veräußert oder ausgestellt werden. Auf die Frage, wie der Donnersbergkreis sich zu der Entwicklung verhält, wurde gestern auf eine Telefonkonferenz der Veterinärverwaltung vom 27. Januar zum Ausbruch der Vogelgrippe verwiesen. Dabei habe das Ministerium vorgegeben, dass jeder Kreis für sich zu entscheiden habe, ob er eine Aufstallpflicht anordnen wird. „Da wir im Donnersbergkreis keine hohe Hausgeflügeldichte, keine bekannten, größeren Zugvögelvorkommen und auch keine großen Wasserflächen und -straßen haben, werden wir zum jetzigen Zeitpunkt keine Aufstallpflicht anordnen“, so das Donnersberger Veterinäramt. Im Nachbarkreis gebe es dagegen einige sehr große Geflügelhalter und den Rhein. Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) gibt es zurzeit keine Hinweise darauf, dass die Viren Infektionen beim Menschen auslösen.

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